Dienstleistungen der Stadtverwaltung
Erlaubnis einer Veranstaltung auf öffentlichen Straßen und Plätzen
Beschreibung
Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen gemäß § 29 Abs. 2 StVO einer Erlaubnis.
Darunter fallen z.B. folgende Veranstaltungen:
Motorsportliche Veranstaltungen
Sonstige Veranstaltungen wie: Lampionumzüge, Volksläufe, Volksmärsche, Umzüge bei Volksfesten, Festumzüge, Radmärsche u.ä.
Unterlagen
- Antrag
- Nachweis Veranstalterhaftpflichtversicherung
- Veranstaltererklärung
Gebühren
Die Gebühr für die Verkehrsrechtliche Anordnung wird nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben.
Für Sondernutzungen wird die Gebühr nach der Satzung über Sondernutzung an öffentlichen Straßen der Stadt Brandenburg an der Havel erhoben.
Rechtsgrundlagen
- §§ 44, 46 Straßenverkehrsordnung (StVO)
- § 18 Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG)
- Satzung über Sondernutzung an öffentlichen Straßen der Stadt Brandenburg an der Havel
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Formulare
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 29 Abs. 2 StVO
Bestätigung Haftpflichtversicherungsschutz
Ansprechpartner
- Anke Pauluth
Tel.: (03381) 58 32 25
Fax: (03381) 58 32 33
E-Mail: Anke.Pauluth(at)Stadt-Brandenburg.de