Fahrtkostenerstattung (Schülerbeförderung)

Dienstleistung

Gemäß § 112 Brandenburgisches Schulgesetz sind die Landkreise und kreisfreien Städte Träger der Schülerbeförderung.

Es besteht unter anderem die Möglichkeit einer anteiligen Fahrtkostenerstattung für Schülerinnen und Schüler, die in der Stadt Brandenburg an der Havel wohnen und eine allgemeinbildende Schule in der Stadt Brandenburg an der Havel besuchen.

Gebühren

- Eigenanteile gemäß Satzung

Rechtsgrundlagen

  • Gesetz über die Schulen im Land Brandenburg vom 12. April 1996 (GVBl. I S. 102) in der derzeit geltenden Fassung
  • Satzung über die Schülerbeförderung und Erstattung von Schülerfahrtkosten in der Stadt Brandenburg an der Havel (bekannt gemacht im Amtsblatt für die Stadt Brandenburg an der Havel Nr. 16 vom 20.11.2007)

Formulare


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