Finanzanlagenvermittlererlaubnis

Dienstleistung

Wer muss eine Erlaubnis nach § 34f GewO beantragen? 

Der Erlaubnis bedarf, wer im Umfang der Bereichsausnahme des § 2 Absatz 6 Satz 1 Nummer 8 des Kreditwesengesetzes gewerbsmäßig zu 

  • Anteilscheinen einer Kapitalanlagegesellschaft oder Investmentaktiengesellschaft oder von ausländischen Investmentanteilen, die im Geltungsbereich des Investmentgesetzes öffentlich vertrieben werden dürfen,
  • öffentlich angebotenen Anteilen an geschlossenen Fonds in Form einer Kommanditgesellschaft,
  • sonstigen Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Absatz 2 des Vermögensanlagengesetzes Anlageberatung im Sinne des § 1 Absatz 1a Nummer 1a des Kreditwesengesetzes erbringen oder den Abschluss von Verträgen über den Erwerb solcher Finanzanlagen    

vermitteln will.

In der Finanzanlagenvermittlungsverordnung(FinVermV) finden sich neben detaillierten Regelungen zu Sachkunde, Berufshaftpflichtversicherung und Registrierung im Vermittlerregister auch Regelungen zu den Berufspflichten wie beispielsweise der Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflicht.

Das Ausüben des Gewerbes ohne die entsprechende Erlaubnis stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

Dokumente

Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular für juristische Personen 

  • Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular für natürliche Personen
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister, nicht älter als 3 Monate
  • Führungszeugnis, nicht älter als 3 Monate
  • Auskunft über Einträge im Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichts Brandenburg sowie des Amtsgerichts Nauen, nicht älter als 3 Monate
  • Auskünfte über Einträge beim Insolvenzgericht  gemäß § 26 Abs. 2 Insolvenzordnung Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
  • Bei juristischen Personen, aktueller Auszug aus dem Handelsregister
    Hinweise:

    Bei juristischen Personen sind für jeden/ alle Geschäftsführer/ Vorstände die Führungszeugnisse bzw. Auszüge aus dem Gewerbezentralregister vorzulegen.
    Die Auskünfte sind bei der Wohnsitzgemeinde zur Vorlage bei einer Behörde zu beantragen, d.h. sie werden direkt übersandt. Es ist unerlässlich, dass Sie bei der Beantragung die genaue Anschrift der zuständigen Erlaubnisbehörde sowie den Verwendungszweck "Antrag auf Erlaubnis nach § 34f Abs. 1 S. 1 GewO" angeben. Die Auskünfte dürfen nicht älter als drei Monate sein. 

  • Bescheinigung über den Bestand einer Berufshaftpflichtversicherung für den/die Antragsteller/in nach § 34f Abs. 2 Nr. 3 GewO, §§ 9 ff. FinVermV
  • Sachkundenachweis für Finanzanlagenvermittler durch Nachweis
    - der erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung gemäß § 34f Abs. 2 Nr. 4 GewO, §§ 1 ff. FinVermV
    - einer gleichgestellten Berufsqualifikation gemäß § 4 FinVermV
    Hinweis: Soweit Berufserfahrung zu belegen ist, reichen Sie bitte die entsprechenden Nachweise in Kopie ein.

Bearbeitungsfristen 

Die Erlaubnis kann in der Regel, bei Vorlage aller Unterlagen, innerhalb von 5 Tagen ausgehändigt werden.

Gebühren

Verwaltungsgebühr wird entsprechend der "Verordnung über Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft und Europaangelegenheiten in der zurzeit geltenden Fassung erhoben. Diese richtet sich nach dem Umfang der beantragten Erlaubnis.

Rechtsgrundlagen

  • § 34f Gewerbeordnung und Finanzanlagenvermittler
  • Finanzanlagenvermittlungsverordnung

Formulare


Zurück zur Übersicht

Interessantes