Fliegende Bauten
Dienstleistung
Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die geeignet und bestimmt sind, an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden. Dazu zählen u.a. Karusselle, Luftschaukeln, Riesenräder, Rutschbahnen, Tribünen und Zelte, nicht aber Baustelleneinrichtungen und Baugerüste.
Die Errichtung von Fliegenden Bauten, die nach § 76 Abs. 2 Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) einer Ausführungsgenehmigung bedürfen, ist eine Woche, spätestens jedoch drei Werktage (montags - freitags) zuvor bei der Bauaufsicht anzuzeigen. Das Prüfbuch ist der Bauaufsicht spätestens zwei Werktage (montags - freitags) vor der Gebrauchsabnahme des Fliegenden Baus vorzulegen. Anschließend ist mit der Bauaufsicht der Abnahmetermin zu vereinbaren. An diesem hat der anzeigende Betreiber des Fliegenden Baus bzw. der vom ihm zuvor schriftlich Bevollmächtigte persönlich teilzunehmen.
Dokumente
Die Anzeige umfasst regelmäßig die folgenden Unterlagen:
- Vordruck Anzeige
- Prüfbuch
- Lageplan/ Bestuhlungsplan (ggf.)
Gebühren
Die Rahmen der Gebrauchsabnahme sind durch die Bauaufsicht Verwaltungsgebühren zu erheben.
Formulare
- Anzeige zur Gebrauchsabnahme für Fliegende Bauten nach §76 Abs. 6 BbgBO
Ansprechpartner
Birgit Hille
Bauvorhaben "Umland"
- Telefon:
- 03381 58 63 08
- Fax:
- 03381 58 63 04
Petra Berger
Sonderbauten
- Telefon:
- 03381 58 63 11
- Fax:
- 03381 58 63 04
Heike Sachs
Sonderbauten
- Telefon:
- 03381 58 63 27
- Fax:
- 03381 58 63 04
Beate Dick
Sonderbauten
- Telefon:
- 03381 58 63 21
- Fax:
- 03381 58 63 04