Fliegende Bauten
Dienstleistung
Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die geeignet und bestimmt sind, an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden. Dazu zählen u.a. Karusselle, Luftschaukeln, Riesenräder, Rutschbahnen, Tribünen und Zelte, nicht aber Baustelleneinrichtungen und Baugerüste.
Die Errichtung von Fliegenden Bauten, die nach § 76 Abs. 2 Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) einer Ausführungsgenehmigung bedürfen, ist eine Woche, spätestens jedoch drei Werktage (montags - freitags) zuvor bei der Bauaufsicht anzuzeigen. Das Prüfbuch ist der Bauaufsicht spätestens zwei Werktage (montags - freitags) vor der Gebrauchsabnahme des Fliegenden Baus vorzulegen. Anschließend ist mit der Bauaufsicht der Abnahmetermin zu vereinbaren. An diesem hat der anzeigende Betreiber des Fliegenden Baus bzw. der vom ihm zuvor schriftlich Bevollmächtigte persönlich teilzunehmen.
Dokumente
Die Anzeige umfasst regelmäßig die folgenden Unterlagen:
- Vordruck Anzeige
- Prüfbuch
- Lageplan/ Bestuhlungsplan (ggf.)
Gebühren
Die Rahmen der Gebrauchsabnahme sind durch die Bauaufsicht Verwaltungsgebühren zu erheben.
Formulare
- Anzeige zur Gebrauchsabnahme für Fliegende Bauten nach §76 Abs. 6 BbgBO
Kontaktformular
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Ansprechpartner
Madleine Kruse
Aktenannahme Bauaufsicht - Zimmer D 102
- Telefon:
- (03381) 58 63 07