Dienstleistungen der Stadtverwaltung
Frühförderung
Beschreibung
Bei der Frühförderung handelt sich um heilpädagogische Leistungen für Kinder, die noch nicht eingeschult sind. Sie werden gewährt, wenn zu erwarten ist, dass hierdurch eine drohende Behinderung abgewendet oder der fortschreitende Verlauf einer Behinderung verlangsamt bzw. die Folgen einer Behinderung gemildert werden können.
Frühförderung ist eine Leistung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen und setzt frühestens mit Bekanntgabe des Hilfebedarfes ein.
Unterlagen
Unterlagen werden während der Beratung je nach Lage des Einzelfalls angefordert
Rechtsgrundlagen
- SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfe
- SGB IX - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
- SGB XII - Sozialhilfe
Formulare
werden während des persönichen Termins ausgegeben; die Antragstellung kann auch formlois erfolgen
Kontakt:
Telefon (03381) 58-4910, 58-4917, 58-4919