Führungszeugnis
Dienstleistung
Antrag auf Erteilung eines
- persönlichen Führungszeugnisses,
- behördlichen Führungszeugnisses,
- erweiterten Führungszeugnisses und/oder
- europäischen Führungszeugnisses
aus dem Bundeszentralregister
Die Ausstellung der o. g. Führungszeugnisse erfolgt durch das Bundeszentralregister in Bonn und dauert in der Regel ca. 10 Werktage.
- Der/Die Antragsteller/in muss mit Haupt- oder Nebenwohnung in der Stadt Brandenburg an der Havel gemeldet sein.
- Für die Antragstellung ist die persönliche Vorsprache notwendig. Mit dem neuen elektronischen Personalausweis kann das Führungszeugnis online beantragt werden, wenn die Onlinefunktion freigeschaltet ist.
- Besonderheit: Bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres muss die Antragstellung vom gesetzlichen Vertreter erfolgen.
- Bei der Beantragung muss mitgeteilt werden, ob das Führungszeugnis für eine Behör-de oder für andere Zwecke benötigt wird.
Im Falle, dass eine Behörde ein Führungszeugnis verlangt, ist der Behördensitz, die Behörde und der Verwendungszweck zu benennen.
Dokumente
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass des/der Antragstellers/in
- Bei der Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses ist es erforderlich, dass eine schriftliche Berechtigung zur Beantragung vorgelegt wird, von der Person oder Stelle, die das genannte Führungszeugnis vom Antragsteller verlangt.
Gebühren
- persönliches Führungszeugnis 13,00 EUR
- behördliches Führungszeugnis 13,00 EUR
- erweitertes Führungszeugnis 13,00 EUR
- europäisches Führungszeugnis 13,00 EUR
Die Gebühr ist bei der Beantragung zu entrichten. Es kann in bar oder Karte bezahlt werden.
Rechtsgrundlagen
- Bundeszentralregistergesetz