Führungszeugnis

Dienstleistung

Antrag auf Erteilung eines

  • persönlichen Führungszeugnisses,
  • behördlichen Führungszeugnisses,
  • erweiterten Führungszeugnisses und/oder
  • europäischen Führungszeugnisses

aus dem Bundeszentralregister

Die Ausstellung der o. g. Führungszeugnisse erfolgt durch das Bundeszentralregister in Bonn und dauert in der Regel ca. 10 Werktage.

  • Der/Die Antragsteller/in muss mit Haupt- oder Nebenwohnung in der Stadt Brandenburg an der Havel gemeldet sein.
  • Für die Antragstellung ist die persönliche Vorsprache notwendig. Mit dem neuen elektronischen Personalausweis kann das Führungszeugnis online beantragt werden, wenn die Onlinefunktion freigeschaltet ist.
  • Besonderheit: Bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres muss die Antragstellung vom gesetzlichen Vertreter erfolgen.
  • Bei der Beantragung muss mitgeteilt werden, ob das Führungszeugnis für eine Behör-de oder für andere Zwecke benötigt wird.

Im Falle, dass eine Behörde ein Führungszeugnis verlangt, ist der Behördensitz, die Behörde und der Verwendungszweck zu benennen.

Dokumente

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des/der Antragstellers/in
  • Bei der Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses ist es erforderlich, dass eine schriftliche Berechtigung zur Beantragung vorgelegt wird, von der Person oder Stelle, die das genannte Führungszeugnis vom Antragsteller verlangt.

Gebühren

  • persönliches Führungszeugnis 13,00 EUR
  • behördliches Führungszeugnis 13,00 EUR
  • erweitertes Führungszeugnis 13,00 EUR
  • europäisches Führungszeugnis 13,00 EUR

Die Gebühr ist bei der Beantragung zu entrichten. Es kann in bar oder Karte bezahlt werden.

Rechtsgrundlagen

  • Bundeszentralregistergesetz

Formulare


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