Gewerbe abmelden

Dienstleistung

Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes aufgibt, muss dies der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen.

Der dafür erforderliche Vordruck ist in der Gewerbebehörde der Stadt Brandenburg an der Havel erhältlich oder kann aus dem Internet herunter geladen werden.

Hinweise

  • Die Anzeige muss unter Verwendung eines gesetzlich vorgeschriebenen Vordruckes erfolgen.
  • Bei persönlicher Erstattung der Anzeige wird die Identität des Anzeigenden anhand des Personalausweises oder Reisepasses überprüft.
  • Bei Erstattung der Gewerbeanzeige durch einen Bevollmächtigten ist der Nachweis seiner Vollmacht vorzulegen.
  • Bestehen Zweifel an der Identität des Gewerbetreibenden oder haben sich aus den eingereichten Unterlagen andere Fragen ergeben, kann ggf. eine Klärung durch schriftliche oder fernmündliche Rückfragen oder durch die Bitte um persönliches Erscheinen erfolgen.
  • Das Unterlassen der Abmeldung des Gewerbes stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

Bearbeitungsfristen

Die Behörde bescheinigt innerhalb von drei Tage den Empfang der mangelfreien Anzeige. Im Einzelfall ist bei persönlicher Vorsprache eine sofortige Bearbeitung möglich.

Dokumente

  • Personalausweis, Reisepass, ggf. Vollmacht
  • ausgefüllter und unterschriebener
  • Vordruck zur Gewerbeabmeldung
  • ausgefülltes Beiblatt zur Abmeldung bei mehreren Geschäftsführern

Rechtsgrundlagen

§ 14 Gewerbeordnung

Formulare


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