Gewerbezentralregister, Auskunft für Privatpersonen

Dienstleistung

Antrag auf Erteilung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für Privatpersonen.

Es ist zu beachten, dass Anträge auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für juristische Personen nur im Gewerbeamt der Stadt Brandenburg an der Havel gestellt werden können.

Die Erteilung der Auskunft aus dem Gewerbezentralregister erfolgt durch das Bundeszentralregister in Bonn und dauert in der Regel ca. 10 Werktage.

  • Der Antragsteller muss mit Haupt- oder Nebenwohnung in der Stadt Brandenburg an der Havel gemeldet sein.
  • Für die Antragstellung ist die persönliche Vorsprache notwendig.
  • Bei der Beantragung muss mitgeteilt werden, ob der Auszug aus dem Gewerbezentralregister für eine Behörde oder für andere Zwecke benötigt wird.
  • Der Verwendungszweck ist anzugeben.

Im Falle, dass eine Behörde einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister verlangt, ist der Behördensitz, die Behörde und der Verwendungszweck zu benennen.

Den Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister können Sie auch online über das Portal des Bundesamtes der Justiz stellen.

Dokumente

Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers

Gebühren

Gebühren sind bei Beantragung und in bar zu entrichten.

13,00 Euro bei Antragstellung

Rechtsgrundlagen

Bundeszentralregistergesetz


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