Kfz-Ausfuhrkennzeichen
Dienstleistung
Wenn Sie ein Fahrzeug ins Ausland verbringen wollen, benötigen Sie ein sogenanntes Ausfuhrkennzeichen. Für die Zulassung bestehen folgende Voraussetzungen:
- Personaldokument bzw. Reisepass mit Nachweis des Wohnsitzes im Ausland.
- Für das Fahrzeug muss für den Gültigkeitszeitraum des Ausfuhrkennzeichens eine gültige Hauptuntersuchung vorgelegt werden.
- Die Zulassung erfolgt nur bei gleichzeitiger Vorlage der Versicherungsbestätigung für internationale Zulassungen.
- Mit der Zuteilung des Ausfuhrkennzeichens werden die bisherigen amtlichen Kennzeichen entstempelt und der Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I eingezogen.
- NEU: Ausfuhrkennzeichen steuerpflichtig
- Seit dem 01.07.2010 muss die anteilmäßige Kraftfahrzeugsteuer vor der Ausgabe von Ausfuhrkennzeichen entrichtet sein.
- Zur Enrichtung der Kraftfahrzeugsteuer wenden Sie sich bitte an das Hauptzollamt Potsdam Abfertigungsstelle Brandenburg an der Havel in 14772 Brandenburg an der Havel, Am Industriegelände 2
- Nach Vorlage des Einzahlungsnachweises erfolgt die Ausgabe der Zulassungsdokumente und der Kennzeichenschilder.
- Durch die zusätzliche Prozedur der personellen Steuerentrichtung wird sich der zeitliche Ablauf dieses Zulassungsverfahrens um die Zeit der Einzahlung bei dem Hauptzollamt wesentlich verlängern. Die Antragsteller sollten sich daher, bevor sie bei der Zulassungsbehörde erscheinen, zum Standort und den Öffnungszeiten des Hauptzollamtes informieren und rechtzeitig vor Ende der Öffnungszeiten bei der Zulassungsbehörde erscheinen, um den Zulassungsakt innerhalb ihrer Öffnungszeiten abschließen zu können.
- Es besteht allerdings auch die Möglichkeit, dass ein Dritter mit inländischem Konto die Zahlungspflicht übernimmt. Für diesen Fall müsste der Dritte ein SEPA-Lastschriftmandat für den Kraftfahrzeugsteuereinzug erteilen, das bei Antragstellung in der Zulassungsbehörde vorlegt und an das Hauptzollamt zum Einzug des Steuerbetrages weitergereicht wird.
Если вы намерены вывезти транспортное средство за границу, вам необходим так называемый транзитный номерной знак. Читать дальше...
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Dokumente
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- Versicherungsbestätigung mit Dauer der Zulassung nach § 19 Abs.1 Nr. 1 FZV
- Fahrzeugbrief bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil II , Fahrzeugschein bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil I und Kennzeichenschilder
- bei Erledigung durch Dritte: Vertretungsvollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person
- Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung für die Dauer der Zulassung
- Nachweis über die Entrichtung der Kraftfahrzeugsteuer bei ausländischen Antragstellern bzw. ein SEPA-Lastschriftmandat über die Einzug der Kraftfahrzeugsteuer eines Dritten mit inländischem Konto.
- Bei im Ausland zugelassenen Fahrzeugen ist neben den ausländischen Zulassungsdokumenten ein Gutachten / Datenbestätigung eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr (DEKRA / TÜV etc.) über den vorschriftsmäßigen Zustand und der Identität des Fahrzeuges vorzulegen.
- Es besteht die grundsätzliche Pflicht zur Vorführung des Fahrzeuges in der Zulassungsbehörde.
Gebühren
Die Gebühr für die Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens beträgt 34,00 Euro zuzüglich 0,30 Euro je Klebesiegel.