Kfz-Diebstahl/Verlust von Kennzeichen und Fahrzeugpapieren
Dienstleistung
Bei Diebstahl von Kennzeichenschildern und Fahrzeugpapieren sollte eine Anzeige bei der Polizei erstattet werden und die Bestätigung darüber der Zulassungsbehörde mit vorgelegt werden.
In jedem Fall ist bei Diebstahl/Verlust eines oder beider Kennzeichenschilder eine Umkennzeichnung des Fahrzeuges erforderlich.
Um einen neuen Fahrzeugschein bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil I zu bekommen, müssen Sie folgende Unterlagen vorlegen:
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters
- bei Diebstahl die Anzeigenbestätigung der Polizei
- bei Verlust eine Verlusterklärung im Original
- bei Erledigung durch Dritte zusätzlich eine Vertretungsvollmacht, sowie der Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung der bevollmächtigten Person
- Untersuchungsbericht über die letzte Hauptuntersuchung
- bei Verlust/Diebstahl Fahrzeugschein ist der Fahrzeugbrief erforderlich, da ein Umtausch in Zulassungsbescheinigung Teil I und Zulassungsbescheinigung Teil II erfolgen muss
Ausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil I Gebühren:
- Die Gebühr für die Ausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil I beträgt 10,90 Euro, zusätzlich 0,30 Euro je Klebesiegel.
- Bei Umtausch in EU-Papiere erhöht sich die Gebühr um 9,60 Euro
Bei Beantragung eines neuen Fahrzeugbriefs bzw. einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil II sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Fahrzeugschein bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil I
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung oder Identitätsnachweis der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters
- bei Diebstahl die Anzeigenbestätigung der Polizei
- bei Verlust eine Verlusterklärung im Original
- bei Erledigung durch Dritte zusätzlich eine Vertretungsvollmacht und
- der Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung der bevollmächtigten Person
Ausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil II Gebühren:
- Die Gebühr für die Aufbietung des verlorenen Fahrzeugbriefes bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil II beträgt 13,80 Euro. Nach erfolgter Aufbietung (i. d. R. ca. 2 Wochen) können Sie die Neuausstellung beantragen. Die Gebühr für die Ausstellung der Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil II beträgt 14,50 Euro zuzüglich 0,30 Euro je Klebesiegel. Bei Umtausch in EU-Papiere erhöht sich die Gebühr um 5,10 Euro.
Um neue Kennzeichenschilder zu beantragen müssen Sie folgende Unterlagen vorlegen:
- Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II (Im Falle einer Hinterlegung, fordern Sie bitte den Fahrzeugbrief/die Zulassungsbescheinigung Teil II von Ihrer Bank an.)
- Fahzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
- bei Diebstahl die Anzeigenbestätigung der Polizei
- bei Verlust eine Verlusterklärung im Original
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters
- bei Erledigung durch Dritte eine Vertretungsvollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person
- bei Diebstahl/Verlust nur eines Kennzeichens, ist die Vorlage des zweiten zwingend notwendig
Gebühren
Die Gebühr für eine Umkennzeichnung beträgt Sie 30,40 Euro zusätzlich 0,30 Euro je Klebesiegel. Bei Verwahrung und Versendung des Fahrzeugbriefes erhöht sich diese Gebühr um 15,30 Euro. Hierzu addieren sich noch die Kosten für die Prägung der Kennzeichenschilder. Schilderhersteller befinden sich in direkter Nachbarschaft der Zulassungsbehörde.
Für ein Wunschkennzeichen ist zusätzlich eine Gebühr von 10,20 Euro zu erheben.