Kfz-Rotes Oldtimer-Kennzeichen
Dienstleistung
Nach der Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV) benötigen Oldtimer, die an Veranstaltungen teilnehmen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen sowie für die Anfahrten zu und die Abfahrten von solchen Veranstaltung, keine Betriebserlaubnis und keine Zulassung, wenn sie ein rotes Oldtimerkennzeichen führen. Dies gilt auch für Probefahrten und Überführungsfahrten sowie für Fahrten zum Zwecke der Reparatur oder Wartung der betreffenden Fahrzeuge.
Voraussetzung:
Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehrs gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen. Die Kennzeichenzuteilung ist nur für in Brandenburg an der Havel gemeldete Firmen oder Personen möglich.
Dokumente
- Gutachten gemäß § 23 Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)
- Einen schriftlichen Antrag, der Angaben zur Person des Antragstellers und zu dem Kraftfahrzeug/den Kraftfahrzeugen enthält.
- SEPA-Mandat für den Einzug der Kraftfahrzeusteuer
- Führungszeugnis nach der Belegart „0“ (Null) vom Bundeszentralregister. Dieses beantragen Sie in der Meldebehörde/Bürgerservice. Bei der Beantragung geben sie bitte „Oldtimer-Kennzeichen“ an.
- eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) für „rote Kennzeichen“
Das Kennzeichen wird zunächst befristet für die Dauer eines Jahres erteilt. Nach Entfall der Befristung kann die Zuteilung unbefristet jedoch widerruflich erteilt werden, sofern die Voraussetzungen zur Zuteilung weiterhin vorliegen. Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen. Der Bearbeitungszeitraum beträgt i. d. R. ca. 4 Wochen, sofern bei Antragstellung vollständige und prüffähige Unterlagen vorgelegt werden.
Gebühren
Die Gebühr für die Erstantragsbearbeitung inklusive der Ausstellung des Fahrzeugscheinheftes beträgt 168,20 Euro.