Kfz-Wechselkennzeichen

Dienstleistung

Wenn Sie zwei Fahrzeuge auf den gleichen Halter zulassen oder ein Kennzeichen für zwei zulassungsfreie kennzeichenpflichtige Fahrzeuge des gleichen Halters zuteilen lassen wollen, können Sie ein Wechselkennzeichen beantragen.

Voraussetzung ist, dass die Fahrzeuge in die gleiche Fahrzeugklasse fallen (M1-Pkw und Wohnmobile, L-Motorräder, O1-Anhänger) und Kennzeichenschilder gleicher Anzahl und Abmessungen an den Fahrzeugen verwendet werden können.

Wechselkennzeichen dürfen nicht als Saisonkennzeichen, rote Kennzeichen, Kurzzeitkennzeichen oder Ausfuhrkennzeichen ausgeführt werden. Das Wechselkennzeichen besteht aus einem den Fahrzeugen gemeinsamen Kennzeichenteil und dem jeweiligen fahrzeugbezogenen Teil und darf zur selben Zeit nur an einem der Fahrzeuge geführt werden.

Dokumente

  • Fahrzeugbriefe bzw. die Zulassungsbescheinigungen Teil II (bei einer Finanzierung fordern Sie bitte die Fahrzeugbriefe bzw. Zulassungsbescheinigungen Teil II von Ihrer Bank an)
  • bei angemeldeten Fahrzeugen Fahrzeugscheine bzw. die Zulassungsbescheinigungen Teil I
  • bei abgemeldeten Fahrzeugen: Fahrzeugscheine bzw. die Zulassungsbescheinigungen Teil I mit den Vermerken über die Außerbetriebsetzung
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) für beide Fahrzeuge
  • Vorlage der gültigen Hauptuntersuchungsberichte
  • SEPA-Mandat des Halters für den Kfz-Steuereinzug 
  • Identitätsnachweis der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters
  • bei Firmen: Gewerbeanmeldung/Handelsregisterauszug
  • bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
  • bei Erledigung durch Dritte: Vertretungsvollmacht/SEPA-Mandat zum Kfz-Steuereinzugsverfahren des Halters so wie Identitätsnachweis der bevollmächtigten Person
  • bei minderjährigen Fahrzeughaltern: schriftliche Einwilligung und Identitätsnachweis der Erziehungsberechtigten
  • Kennzeichenschilder (nur bei zugelassenem Fahrzeug) 

Außerbetriebsetzung

Bitte beachten Sie die unter dem Punkt Kfz-Außerbetriebsetzung angeführten Hinweise.

Bei der Außerbetriebsetzung von nur einem der mit Wechselkennzeichen zugelassenen zwei Fahrzeuge kann das Wechselkennzeichen an dem verbleibenden Fahrzeug weiterhin geführt werden. Es wird in diesem Fall nur der fahrzeugbezogene Zusatzteil des abgemeldeten Fahrzeuges entstempelt.

Bei der Außerbetriebsetzung von beiden mit Wechselkennzeichen zugelassenen Fahrzeugen ist sowohl der fahrzeugbezogene Teil, der die Stempelplakette trägt, als auch der gemeinsame Kennzeichenteil zur Entstempelung vorzulegen.

Gebühren

Die Gebühren entnehmen Sie bitte den jeweiligen Zulassungsvorgängen

  • Kfz-Erstzulassung
  • Kfz-Halter- /Wohnsitz- /Betriebssitzwechsel von außerhalb nach Brandenburg an der Havel
  • Kfz-Halterwechsel innerhalb der Stadt Brandenburg an der Havel
  • Kfz-Wiederzulassung 

und verdoppeln diese, da es sich bei Wechselkennzeichen um zwei Fahrzeuge handelt. Diese Gebühren erhöhen sich dann noch um 6,00 Euro je Fahrzeug für die Zuteilung des Wechselkennzeichens.

Formulare


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