Kinderreisepass

Dienstleistung

Ein Kinderreisepass kann bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres beantragt werden. Der Kinderreisepass ist ein Jahr gültig. Die Ausstellung und Verlängerung erfolgt im Bürgerservice. Eine Verlängerung der Gültigkeit beträgt ebenfalls ein Jahr. Der Kinderpass wird in der Regel sofort ausgestellt.

Es ist zu beachten, dass jeder Staat bestimmt, welche Reisedokumente (Reisepass oder Kinderreisepass) durch ihn anerkannt werden. Der Bürger ist verpflichtet, sich darüber bei den Reiseunternehmen oder diplomatischen Vertretungen ausreichend zu informieren. Voraussetzungen:

  • Hauptwohnsitz in Brandenburg an der Havel
  • die Beantragung/Verlängerung kann nur durch die/des Sorgeberechtigten erfolgen. Beim gemeinsamen Sorgerecht kann sich der nicht anwesende Sorgeberechtigte durch schriftliche Vollmacht und Vorlage seines gültigen Dokumentes vertreten lassen.
  • das Kind, für das der Kinderreisepass ausgestellt werden soll, muss bei der Beantragung bzw. Verlängerung anwesend sein
  • Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit
  • ein Kinderreisepass kann nur verlängert werden, wenn dieser noch gültig ist

Verlust des Kinderreisepasses:

Den Verlust seines Dokumentes muss der Bürger im Bürgerservice bekannt geben. Wurde der Diebstahl eines Dokumentes bei der Polizei angezeigt, so ist die Polizeianzeige bei der Verlustmeldung vorzulegen. Wiederauffinden eines Kinderreisepasses: Wurde das als Verlust gemeldete Dokument wiederaufgefunden, ist das Wiederauffinden im Bürgerservice anzugeben. Hinweis: Antragsteller sind die Eltern oder der sorgeberechtigte Elternteil.

Dokumente

  •  gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass des/der Antragstellers/in
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild (das Bild nicht älter als ein 1/2 Jahr sein)
  • die Geburtsurkunde (Original) des Kindes oder Familienstammbuch bei Erstbeantragung oder Verlust bzw. bei Änderungen der Geburtsurkunde
  • Sorgerechtsbeschluss oder rechtskräftiges Scheidungsurteil
  • schriftliche Zustimmung beider Elternteile oder Sorgeberechtigten zur Ausstellung des Kinderpasses
  • bei einer Verlängerung und Neubeantragung eines Kinderausweises/Kinderpasses, der alte Kinderausweis/Kinderpass 
  • bei Beantragung mit Vollmacht: Dokument oder Kopie des Dokumentes des Vollmachtgebers

Für die Beantragung eines Kinderpasses ist ein Antrag erforderlich, welcher im Bürgerservice computergestützt erstellt wird und von einem oder beiden Elternteilen persönlich unterschrieben werden muss.

Gebühren

  • Neubeantragung - 13,00 €
  • Verlängerung - 6,00 €
  • Änderung - 6,00 €
  • Wohnortänderung - gebührenfrei

Die Gebühr ist bei der Beantragung zu entrichten. Es kann in bar oder mit EC-Karte bezahlt werden. Kreditkarten können nicht verwendet werden.

Rechtsgrundlagen

  • Passgesetz
  • Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes

Formulare


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