Kindertagesbetreuung

Dienstleistung

Eltern, die für ihr Kind eine Krippe, einen Kindergarten, einen Hort oder eine Tagespflegeperson suchen, können frühestens nach Geburt des Kindes einen Antrag auf Rechtsanspruchsprüfung stellen.

Das dazu benötigte Formular kann direkt am PC ausgefüllt und online abgesandt werden. Der Antrag ist außerdem in allen Kindertagesstätten der Stadt Brandenburg an der Havel oder im Sachgebiet Kindertagesbetreuung erhältlich und kann auch per Post oder persönlich im Sachgebiet Kindertagesbetreuung eingereicht werden.

Nach Prüfung der Unterlagen erhalten Sie ein Schreiben über die Feststellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung. Mit diesem Schreiben können Sie aus einer breiten Palette von Kitas auswählen, die sich in unterschiedlicher Trägerschaft befinden und ein breit gefächertes pädagogisches Angebot haben. Bei der Suche nach der richtigen Einrichtung für Ihr Kind will ihnen der Kita-Katalog Hilfe und Orientierung bieten.

Selbstverständlich können Sie Ihre Wunscheinrichtung direkt kontaktieren. Für die Vermittlung einer Tagespflegeperson hingegen wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Sachbearbeiterin.

Beiträge

Die Elternbeiträge für die Kindertagesbetreuung werden durch die freien Träger der Kindertagesstätten selbst festgelegt. Die Elternbeitragsordnung für die Inanspruchnahme von Kindertagesstätten in der Stadt Brandenburg an der Havel gilt als Orientierungsrichtlinie für die freien Träger. Wesentliche Orientierungspunkte sind:

  • Aufnahme auswärtiger Kinder nur, wenn ausreichende Platzkapazitäten für Brandenburger Kinder vorhanden sind nach § 2 Abs. 5
  • Grundlagen für den Beitragsmaßstab und die Staffelung nach § 6 Abs. 1
  • Berücksichtigung von Elterneinkommen bei der Beitragsberechnung nach § 6 Abs. 2
  • Vorgehen und Höhe des Geschwisterrabatts nach § 6 Abs.4 bzw. § 12 Abs. 2 Satz 2 sowie Nachweis der Unterhaltsverpflichtung bei Kindern über 18 Jahren
  • Berücksichtigung pauschaler Werbungskosten nach § 6 Abs. 5
  • Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen für den Beitragspflichtigen und das Kind nach § 6 Abs. 7
  • Elterngeld anrechnungsfrei bis 300 € bzw. 150 € bei ElterngeldPlus nach § 6 Abs. 8
  • Regelungen zum Einkommensnachweis nach § 6 Abs. 12 und 13
  • Höhe des Beitrags bei Einkommensselbsteinschätzung nach § 6 Abs. 13
  • Jährliche Überprüfung der Elterneinkommen nach § 6 Abs. 14
  • Nichtunterschreitung der Beitragssätze nach § 8 Abs. 1 bzw. den Beitragstabellen
  • Festlegung und Höhe des Mindestbeitrags für den in § 12 Abs. 1 genannten Personenkreis
  • Festlegung der Höhe der durchschnittlich gesparten Eigenaufwendungen für das Mittagessen sowie besondere Regelungen für Anspruchsberechtigte BUT nach § 14, das häusliche Ersparnis nach § 14 Abs. 1 darf nicht unterschritten werden

Die Umsetzung und Anwendung der wesentlichen Orientierungspunkte durch die freien Träger muss bis spätestens 01.06.2016 erfolgen.

Kontakt

Für Ihre Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen des Sachgebietes Kindertagesbetreuung gern zur Verfügung:

Fachbereich Jugend, Soziales und Gesundheit
Upstallstraße 25
14772 Brandenburg an der Havel

Weitere Links

Informationen zur Entlastung von Eltern und den Einkommensrechner finden Sie auf diesen Internetseiten:

Dokumente

Elternbeitragsordnung für die Inanspruchnahme von Kindertagesstätten in der Stadt Brandenburg an der Havel, einschl. Gebührentabelle

Formulare


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