Meldebescheinigung
Dienstleistung
Eine Aufenthalts- und Meldebescheinigung (Haushaltsbescheinigungen als besondere Form der Meldebescheinigung) kann für verschiedene Zwecke (z. B. Eheschließung, Finanzamt sowie andere soziale Leistungen) erstellt werden.
- Der Antragsteller muss mit Haupt- oder Nebenwohnung in der Stadt Brandenburg an der Havel gemeldet sein.
- Die Beantragung kann persönlich, durch einen Bevollmächtigten, schriftlich (mit Kopie Personalausweis oder Reisepass) oder ab 01.04.2022 online erfolgen.
Dokumente
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- bei ausländischen Bürgern: gültiger Pass
- bei Vertretung: Vollmacht mit Personalausweis des Antragstellers und des Bevollmächtigten
- Geburtsurkunde des Kindes bei Erstbeantragung für Bescheinigungen zur Beantragung von Elterngeld
Gebühren
- Die Gebühr beträgt 5,00 €
- Aufenthaltsbescheinigung mit größerem Verwaltungsaufwand (z.B. Archivauskünfte): Gebühr beträgt 14,00 €
Die Gebühr ist bei der Beantragung zu entrichten. Es kann in bar oder mit EC-Karte bezahlt werden. Kreditkarten können nicht verwendet werden.
Rechtsgrundlagen
- Bundesmeldegesetz
- Verordnung über die Gebühren für öffentliche Leistungen im Geschäftsbereich des Ministers des Innern und für Kommunales
Formulare
- Beantragung einer einfachen Meldebescheinigung (online, kostenpflichtig)
- Beantragung einer erweiterten Meldebescheinigung (online, kostenpflichtig)