Meldebescheinigung

Dienstleistung

Eine Aufenthalts- und Meldebescheinigung (Haushaltsbescheinigungen als besondere Form der Meldebescheinigung) kann für verschiedene Zwecke (z. B. Eheschließung, Finanzamt sowie andere soziale Leistungen) erstellt werden.

  • Der Antragsteller muss mit Haupt- oder Nebenwohnung in der Stadt Brandenburg an der Havel gemeldet sein.
  • Die Beantragung kann persönlich, durch einen Bevollmächtigten, schriftlich (mit Kopie Personalausweis oder Reisepass) oder ab 01.04.2022 online erfolgen.

Dokumente

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • bei ausländischen Bürgern: gültiger Pass
  • bei Vertretung: Vollmacht mit Personalausweis des Antragstellers und des Bevollmächtigten
  • Geburtsurkunde des Kindes bei Erstbeantragung für Bescheinigungen zur Beantragung von Elterngeld

Gebühren

  • Die Gebühr beträgt 5,00 €
  • Aufenthaltsbescheinigung mit größerem Verwaltungsaufwand (z.B. Archivauskünfte): Gebühr beträgt 14,00 €

Die Gebühr ist bei der Beantragung zu entrichten. Es kann in bar oder mit EC-Karte bezahlt werden. Kreditkarten können nicht verwendet werden.

Rechtsgrundlagen

  • Bundesmeldegesetz
  • Verordnung über die Gebühren für öffentliche Leistungen im Geschäftsbereich des Ministers des Innern und für Kommunales

Formulare


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