Mietpreisüberwachung


Leistungsbeschreibung

Die Kontrolle der zulässigen Miethöhe wird in den geförderten Wohnungsbeständen von Amts wegen durchgeführt. Darüber hinaus besteht für Mieter, auch im freien Wohnungsbestand, die Möglichkeit die Überprüfung der zulässigen Miethöhe in der Fachgruppe Soziales und Wohnen zu beantragen.

  • E-Mail: wohnungswesen@stadt-brandenburg.de
    Fax: 03381 / 58 50 84
    Antragstellung per E-Mail und Fax nicht möglich. E-Mail-Adresse dient nur dem Empfang einfacher MItteilungen ohne Signatur und/oder Verschlüsselung.
  • Frau Hirtzel
    Telefon: 03381 / 58 50 67
    Wiener Str. 1, Zi. 115
  • Frau Drechsler
    Telefon: 03381 / 58 50 62
    Wiener Str. 1, Zi. 114
  • Mietvertrag
  • ggf. Mitteilungen über Mieterhöhung etc.
  • Wohnungsbindungsgesetz (WoBindG), i.V.m. Wohnungsförderungsgesetz (WoFG)
  • BGB
  • Wirtschaftsstrafgesetz
  • ggf. Förderrichtlinien

Entsprechende Antragsformulare erhalten Sie bei der zuständigen Sachbearbeiterin.