Dienstleistungen der Stadtverwaltung
Parkausweis für soziale Dienste
Beschreibung
Diese Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO ermöglicht das Parken (zur Durchführung von Tätigkeiten im Sinne der häuslichen Krankenpflege)
- werktags von 08.00 - 18.00 Uhr
- in einem (vom Ordnungsamt festgelegten) Bewohnerparkbereich
- auf Kurzzeitparkplätzen und gebührenpflichtigen Parkplätzen des genehmigten Bewohnerparkbereiches
Ein Anspruch auf Reservierung einer öffentlichen Parkfläche besteht nicht. Die Ausnahmegenehmigung wird für 12 Monate ausgestellt.Es ist dem Ordnungsamt ein Nachweis zu bringen, dass Sie für die Pflegeversicherung tätig sind. Der Antrag ist von der jeweiligen Einrichtung beim Ordnungsamt, Nicolaiplatz 30, 14770 Brandenburg an der Havel zu stellen. Eine Kopie des Fahrzeugscheines ist beizulegen.
Unterlagen
Antrag auf pauschale Park- Ausnahmegenehmigung für soziale Dienste.
Gebühren
Es wird eine Gebühr für das 1. Fahrzeug in Höhe von 60,00 € und jedes weitere eine Gebühr in Höhe von 30,00 € erhoben.
Formulare
Ansprechpartner
- Yannick Köhler
Tel.: 03381 583231
Fax: 03381 583233
E-Mail: yannick.koehler(at)stadt-brandenburg.de