Sammelgrube

Dienstleistung

Die Errichtung, Erneuerung, Änderung oder Beseitigung von Grundstücksentwässerungs-anlagen (Abwassersammelgruben) ist vorab genehmigungspflichtig.

Vor der Antragstellung sollten Sie sich Gedanken zum Standort, zur erforderlichen Grubengröße und dem Fabrikat machen.

Dokumente

Rechtsgrundlagen

  • § 13 Grubensatzung der Stadt Brandenburg
  • § 17 BbgBO

Zurück zur Übersicht

Interessantes