Sammelgrube
Dienstleistung
Die Errichtung, Erneuerung, Änderung oder Beseitigung von Grundstücksentwässerungs-anlagen (Abwassersammelgruben) ist vorab genehmigungspflichtig.
Vor der Antragstellung sollten Sie sich Gedanken zum Standort, zur erforderlichen Grubengröße und dem Fabrikat machen.
Dokumente
Rechtsgrundlagen
- § 13 Grubensatzung der Stadt Brandenburg
- § 17 BbgBO