Schuleingangsuntersuchung

Dienstleistung

Alle Kinder, die bis zum 30. September das sechste Lebensjahr vollenden, sind schulpflichtig. Mit der Schulanmeldung Ihres Kindes in der ortszuständigen Grundschule ist auch eine schulärztliche Untersuchung im Gesundheitsamt verbunden, zu der Sie mit Ihrem Kind eingeladen werden.

Diese Untersuchung wurde per Gesetz den Kinder- und Jugendgesundheitsdiensten der Gesundheitsämter übertragen, um eine einheitliche und unabhängige Untersuchung zu gewährleisten. Durch die landesweit standardisierte Durchführung sind die Untersuchungen vergleichbar.

Die schulärztliche Untersuchung dauert ca. 30 bis 45 Minuten und umfasst die Ermittlung von Gewicht und Körpergröße, die Durchführung von Seh- und Hörtest, die Einschätzung der allgemeinen Entwicklung anhand verschiedener Tests zur Sprache, Motorik, sowie Wahrnehmung und zu schulischen Vorläuferfähigkeiten. Sie beinhaltet außerdem die Einschätzung der emotionalen und sozialen Entwicklung in der Untersuchungssituation, die Erfassung von Konzentrationsfähigkeit, Aufmerksamkeit und Lernbereitschaft und eine körperliche, kinderärztliche Untersuchung.

Die Testergebnisse und Befunde werden mit Ihnen besprochen und in einer „Schulärztlichen Stellungnahme“ für die Schule zusammengefasst, die Ihnen ausgehändigt wird.

Dokumente

  • ausgefüllter Fragebogen
  • Impfausweis
  • Gelbes Vorsorgeheft
  • Schwerbehindertenausweis, Allergie- oder Herzpass o.ä.
  • Hilfsmittel, wie Brille oder Hörgerät
  • evtl. vorhandene Befunde oder Empfehlungen von behandelnden Ärzten oder Therapeuten

Rechtsgrundlagen

  • Brandenburgisches Gesundheitsdienstgesetz
  • Brandenburgisches Schulgesetz
  • Voraussetzung: Anmeldung in der zuständigen Grundschule

Ansprechpartner

Simone Noll
Fachärztin für Kinder- u. Jugendmedizin/Sachgebietsleiterin Kinder- u. Jugendgesundheitsdienst

Telefon:
03381/58 5336
Fax:
03381/58 5304
E-Mail:
kjgdstadt-brandenburg.de

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