Leistungsbeschreibung

Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes aufgibt, muss dies der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen.

Der dafür erforderliche Vordruck ist in der Gewerbebehörde der Stadt Brandenburg an der Havel erhältlich oder kann aus dem Internet herunter geladen werden.

Hinweise

  • Die Anzeige muss unter Verwendung eines gesetzlich vorgeschriebenen Vordruckes erfolgen.
  • Bei persönlicher Erstattung der Anzeige wird die Identität des Anzeigenden anhand des Personalausweises oder Reisepasses überprüft.
  • Bei Erstattung der Gewerbeanzeige durch einen Bevollmächtigten ist der Nachweis seiner Vollmacht vorzulegen.
  • Bestehen Zweifel an der Identität des Gewerbetreibenden oder haben sich aus den eingereichten Unterlagen andere Fragen ergeben, kann ggf. eine Klärung durch schriftliche oder fernmündliche Rückfragen oder durch die Bitte um persönliches Erscheinen erfolgen.
  • Das Unterlassen der Abmeldung des Gewerbes stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

Bearbeitungsfristen

Die Behörde bescheinigt innerhalb von drei Tage den Empfang der mangelfreien Anzeige. Im Einzelfall ist bei persönlicher Vorsprache eine sofortige Bearbeitung möglich.

Sie können Ihr Gewerbe persönlich, schriftlich (zum Beispiel durch Fax oder Brief) oder im elektronischen Verfahren abmelden.

  • Wenn die Abmeldung persönlich oder schriftlich erfolgt, müssen Sie den Formularvordruck „Gewerbe-Abmeldung“ - GewA 3 ausfüllen und persönlich unterschreiben.
    • Das Formular „GewA 3“ liegt bei der für die Abmeldung zuständigen Stelle aus, beziehungsweise steht auch, je nach Angebot, zum Download zur Verfügung.
  • Im elektronischen-Verfahren werden die gleichen Daten erhoben, wie im Rahmen der persönlichen Abmeldung. Allerdings kann von der Form des Formularvordrucks abgewichen werden und Sie müssen nicht persönlich unterschreiben.
  • Die für die Abmeldung zuständige Stelle kann bei elektronischer Abmeldung im Onlineverfahren geeignete und angemessene Verfahren zur Feststellung Ihrer Identität anwenden (zum Beispiel PIN/TAN-Verfahren, die elektronische Ausweisfunktion, De-Mail oder eine Selbsterklärung zur Identität).
  • Für den Empfang Ihrer Gewerbe-Abmeldung erhalten Sie von der Behörde eine Bescheinigung.
  • Die für die Abmeldung zuständige Stelle leitet die Gewerbeabmeldung an andere Stellen, wie das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer und gegebenenfalls das Registergericht weiter.
     
  • Betriebsauflösung oder
  • Verlegung Ihres Betriebssitzes oder des Sitzes einer Zweigniederlassung oder unselbständigen Zweigstelle außerhalb der bisherigen Gemeinde oder 
  • Änderung der Rechtsform Ihres Gewerbes
     
  • Personalausweis, Reisepass, ggf. Vollmacht
  • ausgefüllter und unterschriebener
  • Vordruck zur Gewerbeabmeldung
  • ausgefülltes Beiblatt zur Abmeldung bei mehreren Geschäftsführern

Für die Gewerbeabmeldung wird eine Gebühr in Höhe von 10,00 € erhoben.

Sie sind verpflichtet, Ihr Gewerbe zum Zeitpunkt der Betriebsauflösung beziehungsweise zum Zeitpunkt der Betriebsverlegung in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Gemeinde oder der Änderung der Rechtsform abzumelden.

§ 14 Gewerbeordnung (GewO)

Nach § 15 Absatz 1 GewO bescheinigt die für die Abmeldung zuständige Stelle innerhalb dreier Tage den Empfang der Abmelde-Anzeige. 

Steht die Einstellung des Betriebes eindeutig fest und Sie melden Ihr Gewerbe nicht ab, wird die Abmeldung von Amts wegen vorgenommen.

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

30.11.2021