Übermittlungssperre, Antrag auf Einrichtung
Dienstleistung
Auf Antrag können Bürgerinnen und Bürger im Melderegister Übermittlungssperren einrichten lassen und somit einer Auskunftserteilung widersprechen:
- an die Religionsgesellschaft des Ehepartners
- über das Internet
- an Parteien, politische Vereinigungen, Wählergruppen, Listenvereinigungen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen zum Europäischen Parlament, zum Deutschen Bundestag, zum Landtag und im Zusammenhang mit Kommunalwahlen
- im Zusammenhang mit Volksbegehren und Volksentscheiden
- im Zusammenhang mit Bürgerentscheiden
- bei Altersjubiläum, einer Auskunftserteilung über Name, Anschrift und Tag meines Jubiläums
- bei Ehejubiläum, einer Auskunftserteilung über Namen, Anschrift und Tag unseres Ehejubiläums. (Das Widerspruchsrecht bei Ehejubiläumsdaten kann nur gemeinsam ausgeübt werden, Unterschriften beider Ehegatten sind erforderlich.)
- einer Auskunftserteilung an Adressbuchverlage über Namen und Anschrift meiner Person
- einer Übermittlung meiner Meldedaten an das Bundesamt für Wehrverwaltung
Der Antrag kann schriftlich, persönlich oder online getellt werden.
Voraussetzungen:
- gemeldet mit Haupt-, und/oder Nebenwohnung oder alleiniger Wohnung in der Stadt Brandenburg an der Havel
Rechtsgrundlagen
- § 50 Bundesmeldegesetz (BMG)