Übermittlungssperre, Antrag auf Einrichtung

Dienstleistung

Auf Antrag können Bürgerinnen und Bürger im Melderegister Übermittlungssperren einrichten lassen und somit einer Auskunftserteilung widersprechen:

  • an die Religionsgesellschaft des Ehepartners
  • über das Internet
  • an Parteien, politische Vereinigungen, Wählergruppen, Listenvereinigungen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen zum Europäischen Parlament, zum Deutschen Bundestag, zum Landtag und im Zusammenhang mit Kommunalwahlen
  • im Zusammenhang mit Volksbegehren und Volksentscheiden
  • im Zusammenhang mit Bürgerentscheiden
  • bei Altersjubiläum, einer Auskunftserteilung über Name, Anschrift und Tag meines Jubiläums
  • bei Ehejubiläum, einer Auskunftserteilung über Namen, Anschrift und Tag unseres Ehejubiläums. (Das Widerspruchsrecht bei Ehejubiläumsdaten kann nur gemeinsam ausgeübt werden, Unterschriften beider Ehegatten sind erforderlich.)
  • einer Auskunftserteilung an Adressbuchverlage über Namen und Anschrift meiner Person
  • einer Übermittlung meiner Meldedaten an das Bundesamt für Wehrverwaltung

Der Antrag kann schriftlich, persönlich oder online getellt werden.

Voraussetzungen:

  • gemeldet mit Haupt-, und/oder Nebenwohnung oder alleiniger Wohnung in der Stadt Brandenburg an der Havel

Rechtsgrundlagen

  • § 50 Bundesmeldegesetz (BMG)

Formulare


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