Unbedenklichkeitserklärung für kommunale Steuern
Dienstleistung
Eine Beantragung ist formlos per Fax, Mail bzw. schriftlichem Antrag möglich.
Voraussetzung für die Ausstellung der Unbedenklichkeitserklärung ist, dass keine offenen Forderungen bei der Stadt Brandenburg an der Havel ausgewiesen werden.
Gebühren
Es entstehen keine Gebühren.
Formulare
Ansprechpartner
Eileen Säger
- Telefon:
- (03381) 58 21 11
- Fax:
- (03381) 58 21 04