Unbedenklichkeitserklärung für kommunale Steuern

Dienstleistung

Eine Beantragung ist formlos per Fax, Mail bzw. schriftlichem Antrag möglich.

Voraussetzung für die Ausstellung der Unbedenklichkeitserklärung ist, dass keine offenen Forderungen bei der Stadt Brandenburg an der Havel ausgewiesen werden.

Gebühren

Es entstehen keine Gebühren.

Formulare

Ansprechpartner

Eileen Säger

Telefon:
(03381) 58 21 11
Fax:
(03381) 58 21 04

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