Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren

Dienstleistung

Für die Errichtung und Änderung von Wohngebäuden der Gebäudeklasse 1 bis 3 einschließlich der dazugehörenden notwendigen Stellplätze, notwendige Abstellplätze für Fahrräder, ihrer Garagen, Nebengebäude und Nebenanlagen, im Geltungsbereich eines rechtswirksamen Bebauungsplans nach § 30 Abs. 1 oder 2 des Baugesetzbuchs kann der Bauherr oder die Bauherrn auf Antrag ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren gemäß § 63 Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) durchführen, wenn das Vorhaben den Festsetzungen des entsprechenden Bebauungsplans nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist.

Dokumente

Der Antrag umfasst regelmäßig die folgenden Unterlagen nach der Brandenburgischen

Bauvorlagenverordnung (BbgBauVorlV) in dreifacher Ausfertigung:

  1. Antragsformular
  2. Baubeschreibung (ggf. mit zusätzlichen Erläuterungen)
  3. Betriebsbeschreibung (bei Gewerbenutzungen; ggf. mit zusätzlichen Erläuterungen)
  4. Nachweis der Eintragung als Entwurfsverfassers (Bauvorlagenberechtigung)
  5. Auszug der Liegenschaftskarte (Maßstab 1:1.000, erhältlich über das Kataster- und Vermessungsamt, Klosterstraße 14, 14770 Brandenburg an der Havel, Tel. (03381) 58 6201)
  6. Lageplan (Maßstab 1:200) von einer Katasterbehörde oder eines im Land Brandenburg Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs
  7. Bauzeichnungen (Gründung, Grundrisse, Schnitte, Ansichten, Maßstab 1:100)
  8. Flächen- und Kubaturberechnungen nach DIN 277
  9. Nachweis Einhaltung der GRZ/GFZ (Festsetzungen im B-Plan)
  10. Rechnerischer Nachweis der notwendigen Stellplätze für Kraftfahrzeuge
  11. Erhebungsbogen für die Bautätigkeitsstatistik nach Hochbaustatistikgesetz
  12. Belege (Datenblätter) über die Einhaltung der Anforderungen des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG)
  13. Erklärung des Entwurfsverfassers, dass das Vorhaben weder Ausnahmen noch Befreiungen nach § 31 BauGB noch Abweichungen nach § 67 BbgBO erfordert und es im Übrigen den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht

Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich werden.

Die Bauvorlagen müssen zusätzlich in digitaler Form eingereicht werden. Sie können entweder über den Formularservice online hochgeladen werden oder in Form von Medienträgern (CD / DVD /Stick etc.) eingereicht werden.

Gebühren

Die Prüfung des Antrags ist gebührenpflichtig.

Formulare

  1. Antragsformulare (Formular 1.1)
  2. Baubeschreibung (Formular 2.1)
  3. Betriebsbeschreibung (Formular 3.1 oder 3.2)
  4. Statistischer Erhebungsbogen
  5. Erklärung des Tragwerksplaners (Formular 8.1) bzw. Erklärung zur Standsicherheit (Formular 8.5)
  6. Erklärung des Entwurfsverfasser (Formular 4.1)

Ansprechpartner

Heike Luneburg
Bauvorhaben „Innenstadt“

Telefon:
(03381) 58 63 26
Fax:
(03381) 58 63 04

Birgit Hille
Bauvorhaben „Umland“

Telefon:
(03381) 58 63 08
Fax:
(03381) 58 63 04

Susanne Stugk
Bauvorhaben „Umland“

Telefon:
(03381) 58 63 19
Fax:
(03381) 58 63 04

Katharina Baruth
Bauvorhaben „Innenstadt“

Telefon:
(03381) 58 63 20
Fax:
(03381) 58 63 04

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