Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren
Dienstleistung
Für die Errichtung und Änderung von Wohngebäuden der Gebäudeklasse 1 bis 3 einschließlich der dazugehörenden notwendigen Stellplätze, notwendige Abstellplätze für Fahrräder, ihrer Garagen, Nebengebäude und Nebenanlagen, im Geltungsbereich eines rechtswirksamen Bebauungsplans nach § 30 Abs. 1 oder 2 des Baugesetzbuchs kann der Bauherr oder die Bauherrn auf Antrag ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren gemäß § 63 Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) durchführen, wenn das Vorhaben den Festsetzungen des entsprechenden Bebauungsplans nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist.
Dokumente
Der Antrag umfasst regelmäßig die folgenden Unterlagen nach der Brandenburgischen
Bauvorlagenverordnung (BbgBauVorlV) in dreifacher Ausfertigung:
- Antragsformular
- Baubeschreibung (ggf. mit zusätzlichen Erläuterungen)
- Betriebsbeschreibung (bei Gewerbenutzungen; ggf. mit zusätzlichen Erläuterungen)
- Nachweis der Eintragung als Entwurfsverfassers (Bauvorlagenberechtigung)
- Auszug der Liegenschaftskarte (Maßstab 1:1.000, erhältlich über das Kataster- und Vermessungsamt, Klosterstraße 14, 14770 Brandenburg an der Havel, Tel. (03381) 58 6201)
- Lageplan (Maßstab 1:200) von einer Katasterbehörde oder eines im Land Brandenburg Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs
- Bauzeichnungen (Gründung, Grundrisse, Schnitte, Ansichten, Maßstab 1:100)
- Flächen- und Kubaturberechnungen nach DIN 277
- Nachweis Einhaltung der GRZ/GFZ (Festsetzungen im B-Plan)
- Rechnerischer Nachweis der notwendigen Stellplätze für Kraftfahrzeuge
- Erhebungsbogen für die Bautätigkeitsstatistik nach Hochbaustatistikgesetz
- Belege (Datenblätter) über die Einhaltung der Anforderungen des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG)
- Erklärung des Entwurfsverfassers, dass das Vorhaben weder Ausnahmen noch Befreiungen nach § 31 BauGB noch Abweichungen nach § 67 BbgBO erfordert und es im Übrigen den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht
Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich werden.
Die Bauvorlagen müssen zusätzlich in digitaler Form eingereicht werden. Sie können entweder über den Formularservice online hochgeladen werden oder in Form von Medienträgern (CD / DVD /Stick etc.) eingereicht werden.
Gebühren
Die Prüfung des Antrags ist gebührenpflichtig.
Formulare
- Antragsformulare (Formular 1.1)
- Baubeschreibung (Formular 2.1)
- Betriebsbeschreibung (Formular 3.1 oder 3.2)
- Statistischer Erhebungsbogen
- Erklärung des Tragwerksplaners (Formular 8.1) bzw. Erklärung zur Standsicherheit (Formular 8.5)
- Erklärung des Entwurfsverfasser (Formular 4.1)
Ansprechpartner
Heike Luneburg
Bauvorhaben „Innenstadt“
- Telefon:
- (03381) 58 63 26
- Fax:
- (03381) 58 63 04
Birgit Hille
Bauvorhaben „Umland“
- Telefon:
- (03381) 58 63 08
- Fax:
- (03381) 58 63 04
Susanne Stugk
Bauvorhaben „Umland“
- Telefon:
- (03381) 58 63 19
- Fax:
- (03381) 58 63 04
Katharina Baruth
Bauvorhaben „Innenstadt“
- Telefon:
- (03381) 58 63 20
- Fax:
- (03381) 58 63 04