Verkehrsregelnde Maßnahmen für Wohnungsumzüge
Dienstleistung
Für die Durchführung eines Möbelumzuges besteht die Möglichkeit, Haltverbote mit den Zusätzen "Umzugsdatum" und "Umzugszeit" verkehrsrechtlich anordnen zu lassen. Die protokollierte Aufstellung der Verkehrszeichen hat mit einer Vorlaufzeit von mindestens 3 vollen Tagen vor Beginn der Maßnahme zu erfolgen.
Die Beschaffung und Aufstellung der entsprechenden Verkehrszeichen obliegt dem Antragsteller, wobei diese durch eine zertifizierte Fachfirma (zu finden im Internet unter Baustellenabsicherung oder Verkehrssicherung) zu stellen sind.
Dokumente
Vollständig ausgefüllter Antrag
Gebühren
15,00 Euro (bis 2 Umzugstage)
Die Gebühr für die Verkehrsrechtliche Anordnung wird nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben.
Rechtsgrundlagen
§ 45 Straßenverkehrsordnung (StVO)
Formulare
Einrichtung eines zeitlich begrenzten Haltverbots
Ansprechpartner
Yannick Köhler
- Telefon:
- 03381 583231
- Fax:
- 03381 583233