Widerspruch gegen Anordnungen zur Eintragung in das Schuldnerverzeichnis
Dienstleistung
Der Widerspruch gegen die Anordnungen zur Eintragung in das Schuldnerverzeichnis ist formlos per Fax, Mail bzw. schriftlichem Antrag möglich.
Gebühren
Es entstehen keine Gebühren.
Rechtsgrundlagen
- Verwaltungsvollstreckungsgesetz für das Land Brandenburg (VwVGBbg) i.V.m Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
Formulare
Ansprechpartner
Allgemeiner Kontakt der Stadtkasse
- Telefon:
- (03381) 58 21 01