Widerspruch gegen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen

Dienstleistung

Der Widerspruch gegen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ist formlos per Fax, E-Mail bzw. schriftlich möglich.

Gebühren

Es entstehen keine Gebühren.

Rechtsgrundlagen

  • § 70 ff Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)
  • §§ 19 und 22 Verwaltungsvollstreckungsgesetz des Landes Brandenburg (VwVGBbg) in Verbindung mit den entsprechenden Vorschriften der Abgabenordnung (AO) und der Kostenordnung zum Verwaltungsvollstreckungsgesetz des Landes Brandenburg (KostO)

Formulare

Ansprechpartner

Allgemeiner Kontakt der Stadtkasse

Telefon:
(03381) 58 21 01

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