Widerspruch gegen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
Dienstleistung
Der Widerspruch gegen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ist formlos per Fax, E-Mail bzw. schriftlich möglich.
Gebühren
Es entstehen keine Gebühren.
Rechtsgrundlagen
- § 70 ff Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)
- §§ 19 und 22 Verwaltungsvollstreckungsgesetz des Landes Brandenburg (VwVGBbg) in Verbindung mit den entsprechenden Vorschriften der Abgabenordnung (AO) und der Kostenordnung zum Verwaltungsvollstreckungsgesetz des Landes Brandenburg (KostO)
Formulare
Ansprechpartner
Allgemeiner Kontakt der Stadtkasse
- Telefon:
- (03381) 58 21 01