Dienstleistungen der Stadtverwaltung
wirtschaftliche Jugendhilfe
Beschreibung
Die Wirtschaftliche Jugendhilfe ist der Bereich des Jugendamtes, der die finanziellen Mittel für den festgestellten Jugendhilfebedarf nach dem SGB VIII bereitstellt und die verwaltungstechnischen Abläufe im Rahmen der Hilfegewährung fachlich und rechtmäßig steuert. Diese Jugendhilfeleistungen können in Form von pädagogischen, therapeutischen, ambulanten, teil- und vollstationären Hilfen gewährt werden. Die Ermittlung des Jugendhilfebedarfs obliegt dem Allgemeinen Sozialen Dienst. Bei einer teil- oder vollstationären Hilfeleistung außerhalb des Elternhauses wird die Kostenbeteiligung des jungen Menschen und dessen Eltern unter Berücksichtigung des Einkommens überprüft und ggf. ein entsprechender Kostenbeitrag erhoben. Zusätzlich werden bei einer Fremdunterbringung auch sonstige Ersatzleistungen wie z. B. Kindergeld, Waisenrente, BAföG u. ä. zur Deckung der entstehenden Kosten übergeleitet.
Unterlagen
werden je nach Lage des Einzelfalls angefordert
Rechtsgrundlagen
SGB I bis XII, BGB
Ansprechpartner
- Birgit Spirius
Tel.: 03381 58 5116
Fax: 03381 58 4964
E-Mail: Birgit.Spirius(at)stadt-brandenburg.deWirtschaftliche Jugendhilfe
- Christiane Tobian
Tel.: 03381 58 5162
Fax: 03381 58 4964
E-Mail: Christiane.Tobian(at)stadt-brandenburg.dewirtschaftliche Jugendhilfe
- Petra Hannemann
Tel.: 03381 58 5113
Fax: 03381 58 4964
E-Mail: Petra.Hannemann(at)stadt-brandenburg.dewirtschaftliche Jugendhilfe
- Carolin Becker
Tel.: 03381 58 5112
Fax: 03381 584964
E-Mail: Carolin.Becker(at)stadt-brandenburg.dewirtschaftliche Jugendhilfe