Wirtschaftliche Jugendhilfe
Dienstleistung
Die Wirtschaftliche Jugendhilfe ist der Bereich des Jugendamtes, der die finanziellen Mittel für den festgestellten Jugendhilfebedarf nach dem SGB VIII bereitstellt und die verwaltungstechnischen Abläufe im Rahmen der Hilfegewährung fachlich und rechtmäßig steuert. Diese Jugendhilfeleistungen können in Form von pädagogischen, therapeutischen, ambulanten, teil- und vollstationären Hilfen gewährt werden. Die Ermittlung des Jugendhilfebedarfs obliegt dem Allgemeinen Sozialen Dienst. Bei einer teil- oder vollstationären Hilfeleistung außerhalb des Elternhauses wird die Kostenbeteiligung des jungen Menschen und dessen Eltern unter Berücksichtigung des Einkommens überprüft und ggf. ein entsprechender Kostenbeitrag erhoben. Zusätzlich werden bei einer Fremdunterbringung auch sonstige Ersatzleistungen wie z. B. Kindergeld, Waisenrente, BAföG u. ä. zur Deckung der entstehenden Kosten übergeleitet.
Dokumente
werden je nach Lage des Einzelfalls angefordert
Rechtsgrundlagen
Kinder-und Jugend Stärkungsgesetz, BGB
Ansprechpartner
Birgit Spirius
Christiane Tobian
Petra Hannemann
Carolin Becker
Diana Hoffmann
- Telefon:
- (03381) 58 54 51
- Fax:
- 033810585404
- E-Mail:
- wirtschaftliche.jugendhilfestadt-brandenburg.de