Wirtschaftliche Jugendhilfe

Dienstleistung

Die Wirtschaftliche Jugendhilfe ist der Bereich des Jugendamtes, der die finanziellen Mittel für den festgestellten Jugendhilfebedarf nach dem SGB VIII bereitstellt und die verwaltungstechnischen Abläufe im Rahmen der Hilfegewährung fachlich und rechtmäßig steuert. Diese Jugendhilfeleistungen können in Form von pädagogischen, therapeutischen, ambulanten, teil- und vollstationären Hilfen gewährt werden. Die Ermittlung des Jugendhilfebedarfs obliegt dem Allgemeinen Sozialen Dienst. Bei einer teil- oder vollstationären Hilfeleistung außerhalb des Elternhauses wird die Kostenbeteiligung des jungen Menschen und dessen Eltern unter Berücksichtigung des Einkommens überprüft und ggf. ein entsprechender Kostenbeitrag erhoben. Zusätzlich werden bei einer Fremdunterbringung auch sonstige Ersatzleistungen wie z. B. Kindergeld, Waisenrente, BAföG u. ä. zur Deckung der entstehenden Kosten übergeleitet.

Dokumente

werden je nach Lage des Einzelfalls angefordert

Rechtsgrundlagen

Kinder-und Jugend Stärkungsgesetz, BGB

Ansprechpartner

Birgit Spirius

Telefon:
(03381) 58 54 54
Fax:
(03381) 58 5404
E-Mail:
wirtschaftliche.jugendhilfestadt-brandenburg.de

Christiane Tobian

Telefon:
(03381) 58 5452
Fax:
(03381) 58 5404
E-Mail:
wirtschaftliche.jugendhilfestadt-brandenburg.de

Petra Hannemann

Telefon:
(03381) 58 54 53
Fax:
(03381) 58 5404
E-Mail:
wirtschaftliche.jugendhilfestadt-brandenburg.de

Carolin Becker

Telefon:
(03381) 58 5455
Fax:
(03381) 58 5404
E-Mail:
wirtschaftliche.jugendhilfestadt-brandenburg.de

Diana Hoffmann

Telefon:
(03381) 58 54 51
Fax:
033810585404
E-Mail:
wirtschaftliche.jugendhilfestadt-brandenburg.de

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