Immobilien

Sie finden nachfolgen Angebote der Stadt Brandenburg an der Havel für den Erwerb von Immobilien sowie Verpachtung und Vermietung von Immobilien. Anstelle eines Erwerbs ist grundsätzlich auch die Bestellung eines Erbbaurechts möglich.

Die Beurkundung eines Grundstückskaufs oder Erbbaurechts ist bei Verkehrswerten von unter 100.000,00 € in der Regel innerhalb von 6 Wochen nach schriftlicher Übermittlung des Kaufwunsches und dem Vorliegen aller nötigen Angaben (insbesondere Vorhabenbeschreibung und Finanzierungsaussage) möglich.

Sofern in den nachfolgenden Ausschreibungen keine besondere Frist genannt ist, läuft die Ausschreibungsfrist grundsätzlich bis zum letzten Tag des jeweiligen Monats. Diese verlängert sich jeweils wiederum bis zum letzten Tag des Folgemonats, sofern bis zum jeweiligen Stichtag kein zuschlagfähiges Angebot vorliegt.

Bei Anfragen auf elektronischem Weg ist die zusätzliche Übermittlung der Adressdaten des Interessenten (Postanschrift) notwendig.

Bebaute Grundstücke

Die Bearbeitung aller Kaufanträge - welche mindestens den ausgewiesenen Verkehrswert als Kaufpreis beinhalten - erfolgt in der Reihenfolge des Posteinganges. Wird der Kaufpreis als Gebot ausgewiesen, soll die Immobilie im Wege einer Ausschreibung veräußert werden. Wird für den Kaufpreis ein Orientierungswert ausgewiesen, bedarf das zugrunde liegende Verkehrswertgutachten einer Aktualisierung. Diese Aktualisierung wird durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen auf der Grundlage der allgemeinen Entwicklung des Immobilienmarktes vorgenommen.

Zu jedem Kaufantrag ist es zwingend erforderlich die Einwilligungserklärung gemäß Art. 7 DSGVO beizufügen.

Einwilligungserklärung gemäß Art. 7 DSGVO (bei schriftlichen Kaufanträgen) und Allgemeine Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Stadt Brandenburg an der Havel

Einwilligungserklärung (bei per E-Mail übermittelten Kaufanträgen)

Ergänzende Information zur Verarbeitungstätigkeit (Ausschreibung von Grundstücken)

Unbebaute Grundstücke

Die Bearbeitung aller Kaufanträge - welche mindestens den ausgewiesenen Verkehrswert als Kaufpreis beinhalten - erfolgt in der Reihenfolge des Posteinganges. Wird der Kaufpreis als Gebot ausgewiesen, soll die Immobilie im Wege einer Ausschreibung veräußert werden.

Da sich der Verkehrswert bei unbebauten Grundstücken in der Regel aus dem aktuell festgestellten Bodenrichtwerten des Gutachterausschusses für Grundstückswerte ableitet, können sich kurzfristige Veränderungen auf der Basis der jährlichen Beschlüsse ergeben.

Zu jedem Kaufantrag ist es zwingend erforderlich die Einwilligungserklärung gemäß Art. 7 DSGVO beizufügen.

Einwilligungserklärung gemäß Art. 7 DSGVO (bei schriftlichen Kaufanträgen) und Allgemeine Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Stadt Brandenburg an der Havel

Einwilligungserklärung (bei per E-Mail übermittelten Kaufanträgen)

Ergänzende Information zur Verarbeitungstätigkeit (Ausschreibung von Grundstücken)

Mieten und Pachten

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