Fragen, Hinweise, Kritiken

Fragen, Hinweise, Kritiken

1. Haben 10 Schüler keinen Schulbegleiter (63 Schulbegleiter/73 Schüler_innen)?

Das ist korrekt. In den Förderausschüssen, zu denen die Förder- und Beratungsstelle einlädt, nehmen unter anderem die Eltern, die Lehrer, die Schulleiter, die Sonderpädagogen, Mitarbeiter von Kliniken, der Schulträger teil. Dabei werden alle erforderlichen Unterstützungen betrachtet, die für den Schulbesuch eines Kindes mit Förderbedarf notwendig sind. Für einige Kinder wurde in den gemeinsamen Abstimmungen eingeschätzt, dass nur eine temporäre Unterstützung durch Schulbegleiter erforderlich ist, sodass die Betreuungsleistungen von einem Schulbegleiter teilweise auch für zwei Kinder ausreichend sind.

Erläuterung:
Zur Absicherung der benötigten Betreuung hat der Schulträger auf der Grundlage des Artikels 29 Absatz 1 der Verfassung des Landes Brandenburg i. V. m. den §§ 99 und 68 des Brandenburgischen Schulgesetzes sonstiges Personal zu stellen. Sonstiges Personal nimmt an der Schule erzieherische, therapeutische, pflegerische, technische oder verwaltende Aufgaben überwiegend außerhalb des Unterrichts wahr. Sonstiges Personal bedeutet nicht ausschließlich Einzelfallbetreuung. In den Ausführungen wird Bezug auf Schulassistenz genommen. Dabei handelt es sich um einen Begriff aus einem Gesetzentwurf zur Änderung des SGB, der bisher nicht verabschiedet wurde und keine Anwendung findet.

2. Sind die Stellen für die Begleitung befristet oder unbefristet?

Der Einsatz für die Schulbegleiter wird zunächst befristet für drei Jahre ausgeschrieben. Ziel der Unterstützungen ist es, dass die Kinder befähigt werden, die Schule selbstständig besuchen zu können. Mit der Sonderpädagogischen Beratungsstelle wurde sich dahingehend verständigt, dass rechtzeitig vor Ablauf der Vertragsfrist geprüft wird, ob eine weitere Betreuung notwendig ist und eine entsprechende Vertragsverlängerung geschlossen werden soll. Damit wird sichergestellt, dass die Betreuungsperson auch für den ggf. weiteren notwendigen Zeitraum zur Verfügung steht.   

3. Sind die Schulbegleiter bei der Stadt angestellt oder bei freien Trägern?

Die Absicherung der Betreuungsleistungen erfolgt durch Ausschreibungsverfahren und Vergabe an freie Träger.

4. Wie wird die weitere barrierefreie Ausstattung der Schulen vorangetrieben, was ist zukünftig geplant?

Zurzeit wird seitens der Kommune für jede Schulform mindestens ein behindertengerechter Schulbau vorgehalten. Unter der Voraussetzung der Genehmigung des Haushaltes der Stadt und der seitens des Landes beabsichtigten Ausreichung von Fördermitteln besteht aufgrund des Anstiegs der Schülerzahlen im Grundschulbereich die Notwendigkeit des behindertengerechten Ausbaus eines weiteren Grundschulstandortes, hier der Konrad-Sprengel-Schule. 

5. Wird es nötig sein, dass sich Schulen „spezialisieren“ und in bestimmten Feldern professionalisieren?

Das wird sich als schwierig erweisen, da im Land Brandenburg freie Schulwahl besteht. Allerdings werden seitens des Landes für bestimmte Förderbedarfe und deren speziellen Anforderungen wie „Sehen“, „Hören“ oder „Sprache“ unter Berücksichtigung der Anzahl der betroffenen Schülerinnen und Schüler weiterhin Spezialschulen in Potsdam vorgehalten.

6. Wird bei Neu- und Umbauten an den Schulen auf die besonderen Bedingungen der Inklusion geachtet?

In der Stadt Brandenburg an der Havel bestehen derzeit 21 kommunale Schulstandorte. Die vorhandenen Bedingungen können die Raumgröße betreffend nur eingeschränkt verändert werden. Die in den Förderausschüssen für die Schülerinnen und Schüler für die Absicherung des Schulbesuches zu schaffenden Voraussetzungen wie z. B. Ruheräume oder Wickelräume werden in Abstimmung mit den Schulleitern/-innen natürlich geschaffen und die ggf. erforderlichen Spezialausstattungen, wie Leselampen, Laptops beschafft. Bei Schaffung von neuen Räumlichkeiten in den kommenden Jahren werden die von Ihnen angeführten Faktoren allerdings Berücksichtigung finden.

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