Aktionsplan Lärmminderung Brandenburg an der Havel

Pressearchiv - Meldung vom 03.12.2018

Pressemitteilung vom 03.12.2018

Aktionsplan Lärmminderung Brandenburg an der Havel

Beteiligung der Öffentlichkeit zum Aktionsplan Lärmminderung der Stufe 2 für die Stadt Brandenburg an der Havel gemäß § 47d Absatz 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz - Bekanntmachung der Stadt Brandenburg an der Havel vom 13. März 2017

 

Die Stadt Brandenburg an der Havel hat auf der Grundlage der Richtlinie 2002/49/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm sowie den §§ 47a - 47f des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge; Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG einen Entwurf des Aktionsplans Lärmminderung der Stufe 3 erstellt.

Auf Veranlassung der Durchführungsverordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz „Verordnung über die Lärmkartierung“ (34. BImSchV) ist durch das Land Brandenburg eine Lärmkartierung aller Hauptverkehrsstraßen mit jährlichen Verkehrsmengen ab 3 Millionen Fahrzeugen durchgeführt worden.

Im Ergebnis der Kartierungen sind Lärmbelastungen in bewohnten Bereichen festgestellt worden. Entsprechend stand auch die Stadt Brandenburg an der Havel vor der Aufgabe, die Lärmsituation im Stadtgebiet zu untersuchen und Maßnahmen zur Minderung zu entwerfen.

Der Aktionsplan Lärmminderung Stufe 3 schreibt den Aktionsplan Lärmminderung von 2017 fort. Der Planentwurf wurde unter Berücksichtigung der Verkehrsentwicklungsplanung und der Luftreinhalteplanung abgestimmt und im November 2018 fertiggestellt. Im Ergebnis liegt nunmehr eine konsolidierte Entwurfsfassung für die Fortschreibung des Aktionsplans Lärmminderung Brandenburg an der Havel vor.

Mit dieser Bekanntmachung wird die Öffentlichkeit entsprechend § 47 d Absatz 3 BImSchG durch Auslegung des Planentwurfes beteiligt. Bis zum Ablauf der sechswöchigen Auslegungsfrist kann gegenüber der Stadtverwaltung Brandenburg an der Havel Stellung genommen werden.

Die Auslegungsfrist des Planentwurfes beginnt am 03.12.2018 und endet am 14.01.2019.

Der Entwurf des Aktionsplans Lärmminderung Stufe 2 für die Stadt Brandenburg an der Havel ist auf den Internetseiten der Stadt Brandenburg unter https://www.stadt-brandenburg.de/leben/stadtplanung/verkehrsentwicklung/laermminderung einsehbar.

Der Entwurf liegt außerdem für die Dauer eines Monats in der Stadtverwaltung der Stadt Brandenburg an der Havel unter folgender Adresse aus:

Stadtverwaltung Brandenburg an der Havel,

Klosterstraße 14, Haus C, Zimmer C 101

14770 Brandenburg an der Havel

zu den Dienstzeiten : Di.: 09:00-12:00 und 13:00-18:00 Uhr

Do.: 08:00-12:00 und 13:00-15:00 Uhr

sowie nach telefonischer Vereinbarung: (03381) 586111

Anregungen, Vorschläge oder Einwendungen zum Entwurf des Aktionsplans Lärmminderung Stufe 3 für die Stadt Brandenburg an der Havel können an die oben genannte Adresse oder an:

VerkehrsplanungStadt-Brandenburg.de

bis Ende der Auslegungsfrist eingesendet werden.

Die fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen werden bei der Fertigstellung der Fortschreibung des Aktionsplans Lärmminderung Stufe 3 angemessen berücksichtigt. Der aufgestellte Plan wird danach gemäß § 47 d Absatz 3 BImSchG bekannt gemacht.

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