Barrierefreier Zugang an Schulen

Pressearchiv - Meldung vom 24.09.2010

Pressemitteilung vom 24.09.2010

Die Stadt Bandenburg an der Havel hat sich mit ihrem Beitritt zu Erklärung von Barcelona im Jahr 2003 das Ziel gesetzt, die Rechte und Teilhabe in der Gesellschaft von Menschen mit Behinderungen deutlich zu stärken.
Die Bundesrepublik Deutschland hat erst im März 2007 das UN-Übereinkommen über die Rechte behinderter Menschen unterzeichnet. Es zeigt sich, dass die Stadt Brandenburg an der Havel mit ihrer Entscheidung von 2003 schon seit langer Zeit auf dem richtigen Weg ist.

Die UN-Konvention formuliert den wesentlichen Paradigmenwechsel von der Integration zur Inklusion. Inklusion bedeutet, dass Menschen mit Behinderungen ein Recht auf Teilhabe in allen Lebensbereichen haben - und zwar in der „normalen“ Lebenswelt. Der Artikel 24 (2) der UN-Konvention trifft zum Recht auf Bildung eine klare Aussage: „Ein integratives Bildungssystem ist im Kern ohne Alternative. Jeder Staat soll Gewähr dafür leisten, dass behinderte Menschen gleichberechtigt mit anderen Zugang zu einem integrativen, hochwertigen Unterricht haben.“

Vor diesem Hintergrund wurde der Schulentwicklungsplan 2010 erarbeitet und durch die SVV beschlossen. Mit Schreiben vom 6. September 2010 wurde der Schulentwicklungsplan durch das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg genehmigt.
Brandenburg an der Havel hat sich im Rahmen dieser Planung eindeutig dazu bekannt, für jede Schulform zunächst eine Schule barrierefrei auszubauen. Das sind die Luckenberger Schule, die Oberschule Nord und das Bertolt-Brecht-Gymnasium. Der Anbau des Fahrstuhls in der Oberschule Nord wurde erforderlich, nachdem die Heinrich-Heine-Schule geschlossen wurde.
Die Kommune hat die Pflicht zur Daseinsvorsorge und die Verantwortung für die Teilhabe der Menschen mit Einschränkungen, unabhängig vom Anwahlverhalten von Eltern und Schülern. Dieser Verantwortung kommt sie nach. Gemeinsam mit dem Behindertenbeirat und der Behindertenbeauftragten wurde die Verfahrensweise besprochen und im Rahmen der Haushaltsplanung von den Stadtverordneten auch beschlossen.
Investitionen zur Überwindung von Barrieren sind immer langfristig und in die Zukunft weisend zu betrachten. Ferner regelt die Brandenburgische Bauordnung in § 45 (3), dass bauliche Anlagen und Einrichtungen, die für die Öffentlichkeit bestimmt sind, barrierefrei sein müssen. Hierzu zählen auch Schulen, denn sie dienen nicht nur Schülern und Lehrkörper, sondern auch Eltern, anderen Angehörigen (Geschwister, Großeltern) und Bürgern des Schuleinzugsbereiches.

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