Ehrenamtliche Richterinnen und Richter in der Verwaltungsgerichtsbarkeit gesucht

Pressearchiv - Meldung vom 24.01.2008

Pressemitteilung vom 24.01.2008

In diesem Jahr läuft die vierjährige Amtsperiode der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in der Verwaltungsgerichtsbarkeit für das Verwaltungsgericht Potsdam und für das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in Berlin aus. Aufgrund dessen ist möglichst bis zum April 2008 eine Neuwahl durchzuführen, wobei darauf hingewiesen wird, dass die Amtsperiode nunmehr fünf Jahre beträgt.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger aus Brandenburg an der Havel, die in diesem verantwortungsvollen Ehrenamt tätig sein möchten und die persönlichen Voraussetzungen unter anderem nach §§ 22 ff. der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) - z. B. Deutsche(r), Vollendung des 25. Lebensjahres - erfüllen, richten bitte bis zum 22.02.2008 ihre schriftliche Bewerbung an das Rechtsamt der Stadt Brandenburg an der Havel, Altstädtischer Markt 10, 14770 Brandenburg an der Havel.

Es besteht auch die Möglichkeit, sich für die beiden genannten Gerichte gleichzeitig zu bewerben. Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst können, soweit sie nicht ehrenamtlich tätig sind, nach § 22 VwGO nicht zu ehrenamtlichen Richtern/Richterinnen berufen werden.

Die Stadt Brandenburg an der Havel wird unter anderem aus diesen Bewerbungen Vorschlagslisten erstellen und diese dem jeweils beim Verwaltungsgericht Potsdam und beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in Berlin gebildeten Wahlausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter vorlegen.

Informationen und Antworten auf weitergehende Fragen zu dieser Thematik erhalten Interessierte beim Rechtsamt der Stadt unter der Telefonnummer (03381) 58 30 01.

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