Entwurf des Bebauungsplanes Nummer 33 „Am Gallberg“ öffentlich ausgelegt

Pressearchiv - Meldung vom 12.02.2018

Pressemitteilung vom 12.02.2018

Öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nummer 33 „Am Gallberg“ Brandenburg an der Havel

Mit Beschluss Nummer 002/2018 vom 31.01.2018 hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Brandenburg an der Havel beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplanes Nummer 33 „Am Gallberg” Brandenburg an der Havel (Stand: 20.11.2017) nach § 13 Absatz 2 Nummer 2 i.V.m. § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 öffentlich auszulegen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst das im Stadtteil Nord gelegene brachgefallene Gelände eines ehemaligen Berufsschul- und Verwaltungsstandortes, welches im Osten und Norden von der Straße Am Gallberg sowie dem Grundstück der Schornsteinfegerschule, im Südosten von Bahnanlagen und im Westen von der August-Bebel-Straße begrenzt wird (vgl. Kartenausschnitt).
Der Entwurf des Bebauungsplanes hat im Wesentlichen folgende Planungsinhalte und -ziele:

  • Neuordnung des derzeit ungenutzten Grundstücksareals und Zuführung einer attraktiven Nachnutzung,
  • Schaffung der planerischen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Wohn- und Betreuungsstandort für Senioren, Kinder und Menschen mit Behinderungen sowie Ansiedlung von Dienstleistungen, Therapie- und Freizeitangeboten,
  • Bestandteil dieser Zielsetzung sind auch eine geordnete Erschließung des Gebietes sowie die Berücksichtigung der natur- und artenschutzfachlichen Belange.


Das Verfahren wird als beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB durchgeführt. Der Flächennutzungsplan wird im Wege der Berichtigung gemäß § 13a Absatz 2 Nummer 2 BauGB angepasst.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nummer 33 „Am Gallberg” mit Entwurfsbegründung, vorliegenden Stellungnahmen und sonstigen umwelt- sowie plangebietsbezogenen Informationen und Gutachten liegen
vom 21.02.2018 bis einschließlich 26.03.2018
in der Stadtverwaltung Brandenburg an der Havel, Fachbereich VI, Fachgruppe 61 Bauleitplanung, Klosterstraße 14 in 14770 Brandenburg an der Havel, 1. Etage, Zimmer A 114 während folgender Zeiten:

  • Montag 08:00 bis 15:00 Uhr
  • Dienstag 08:00 bis 18:00 Uhr
  • Mittwoch 08:00 bis 15:00 Uhr
  • Donnerstag 08:00 bis 15:00 Uhr
  • Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr


zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift zu dem Entwurf des Bebauungsplanes abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Gemäß § 4a Absatz 4 BauGB werden die Bekanntmachung und die oben genannten Unterlagen zusätzlich über das Internetportal der Stadt Brandenburg an der Havel der Öffentlichkeit zugänglich gemacht und können unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.stadt-brandenburg.de/leben/stadtplanung/bauleitplanung/aktuelle-planung/bebauungsplan-nr-33-am-gallberg

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