Impfung gegen Neue Influenza

Pressearchiv - Meldung vom 11.11.2009

Pressemitteilung vom 11.11.2009

Vom 26.10. - 06.11.2009 wurden in der Stadt Brandenburg an der Havel in Koordinierung durch das Gesundheitsamt der Stadt ca. 1.250 Personen gegen die Neue Influenza geimpft. Dazu gehörten Beschäftigte im Gesundheitswesen und der Wohlfahrtspflege mit Kontakt zu Patienten, sowie Personen, die zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit tätig sind, wie zum Beispiel bei der Feuerwehr (Schlüsselpersonal). Aber auch Menschen aus Risikogruppen, wie Personen mit chronischen Erkrankungen, wurden geimpft.

Seit dem 09.11.2009 wird der Impfstoff über die Apotheken der Stadt nach entsprechender Abforderung für die Praxen der niedergelassenen Ärzte bereit gestellt, um gemäß dem Impfkonzept des Landes Brandenburg zunächst die chronisch Kranken und danach auch jeden impfwilligen Bürger zu impfen. Der Pressemitteilung des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 08.11.2009 ist zu entnehmen, dass der jetzt bereit gestellte Impfstoff im Land Brandenburg die erste Lieferung für die Arztpraxen ist. Weitere werden, so die Zusage der pharmazeutischen Industrie, in den kommenden Wochen folgen. Der gesamte Impfstoff wird bis zum Februar 2010 zur Verfügung stehen.

Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) des Landes Brandenburg bietet auf ihrer Internetseite www.kvbb.de eine Übersicht der impfenden Ärzte in der Stadt Brandenburg an der Havel an. Menschen mit chronischen Grunderkrankungen sollten sich zunächst an ihren Arzt wenden, um einen Termin für eine Impfung zu vereinbaren. Bietet der Hausarzt keine Impfungen gegen die Neue Influenza an, führt die Liste der KV Mediziner auf, die in der Nähe Impfsprechstunden haben.

Das Gesundheitsamt empfiehlt, nach Bewertung der persönlichen Ansteckungsmöglichkeiten und unter Befolgung persönlicher Hygienemaßnahmen sich auch für einen Impftermin im Dezember 2009 oder Januar 2010 zu entscheiden.

Die Kapazität der Impfsprechstunden des Gesundheitsamtes ist beschränkt und wird vorgehalten, um zu Schutzimpfungen und anderen Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe gemäß Infektionsschutzgesetz zu beraten und - nach Vorgabe der obersten Landesgesundheitsbehörden - auch durchzuführen.

Entsprechend der Vorgaben des Impfkonzeptes im Land Brandenburg erfolgt im öffentlichen Gesundheitsdienst - auch im Gesundheitsamt der Stadt Brandenburg an der Havel - die Koordinierung der Impfung für das Schlüsselpersonal und die allgemeine Beratung zur Neuen Influenza.

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