Jährliche Brutschutzzeit hat begonnen

Pressearchiv - Meldung vom 02.03.2017

Pressemitteilung vom 02.03.2017

GrauschnäpperFoto: Bodo Rudolph
Grauschnäpper
Foto: Bodo Rudolph

Ab dem 1. März dürfen Hecken und Bäume nicht mehr geschnitten werden. Dann beginnt der bis 30. September dauernde Bestandsschutz, um Brutstätten von Tieren nicht zu gefährden. Das Verbot, Hecken und Bäume zu schneiden, Bäume und Pflanzen zu roden und bis auf den Stock zurückzuschneiden, geht aus Paragraf 39 des Bundesnaturschutzgesetzes hervor und soll dazu dienen, die Nist- und Lebensstätten vieler Tier- und Pflanzenarten zu schützen.

Zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen. Dabei ist jedoch vorab zu prüfen, ob sich brütende Vögel in den Hecken oder Bäumen befinden.

Sollte ein Grundstückseigentümer Gründe haben, warum er dennoch einen Baum fällen oder eine Hecke beschneiden muss, dann ist ein Antrag auf Befreiung von den Verboten bei der Fachgruppe Umwelt und Naturschutz zu stellen.

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