Keine Besucherabfertigung in der Kfz-Zulassungsstelle

Pressearchiv - Meldung vom 21.02.2007

Pressemitteilung vom 21.02.2007

Am 01.03.2007 löst die neue Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) die bisherige Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung ab. Die Fülle der Rechtsänderungen erfordert umfangreiche Programm- und Verfahrensanpassungen der Computertechnik beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg und in den örtlichen Zulassungsbehörden. Diese Änderungen müssen alle deutschen Zulassungsbehörden zum Stichtag am 28.02.07 funktionstüchtig in das vorhandene Rechnersystem eingespielt haben, damit mit Inkrafttreten der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) am 01.03.2007 die störungsfreie und ordnungsgemäße Verwaltung der Registerdaten gewährleistet ist.

Aus dem genannten Grund ist es nicht möglich am Mittwoch, 28.02.2007, die Bürgerabfertigung zu ermöglichen. Deshalb bleibt die Kfz-Zulassungsstelle der Stadt Brandenburg an der Havel an diesem Tag geschlossen. Die Besucherabfertigung in der Führerscheinstelle ist davon nicht betroffen.

Interessantes