Landtagswahl 2004: Hinweise zur Briefwahl

Pressearchiv - Meldung vom 24.08.2004

Pressemitteilung vom 24.08.2004

Bürgerinnen und Bürger, die zur Landtagswahl am 19. September 2004 nicht das auf der Wahlbenachrichtigungskarte angegebene Wahllokal aufsuchen können, haben die Möglichkeit, einen Wahlschein und die Briefwahlunterlagen zu beantragen. Mit dem Wahlschein kann die wahlberechtigte Person am Wahltag in jedem Wahllokal ihres Wahlkreises wählen.

Für den Fall, dass behinderte Menschen bzw. Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen ihre Stimme in einem nicht barrierefreien Wahllokal abgeben müssen, haben sie die Möglichkeit, bei der Wahlbehörde einen Wahlschein zu beantragen und mit diesem ein barrierefreies Wahllokal in der Stadt Brandenburg an der Havel aufzusuchen oder durch Briefwahl an der Wahl teilzunehmen.

Wahlberechtigte Personen, die durch Briefwahl an der Wahl teilnehmen wollen, müssen einen Wahlscheinantrag einschließlich der Briefwahlunterlagen stellen. Dies ist mittels Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte, formlos mit den notwendigen Angaben oder auf elektronischem Weg möglich. Beim Ausfüllen des Antrages auf der Wahlbenachrichtigungskarte ist darauf zu achten, dass die Angaben vollständig ausgefüllt sind und die Unterschrift des Antragstellers vorhanden ist. Bei der Wahlscheinbeantragung per Internet ist darauf zu achten, dass alle Pflichtfelder ausgefüllt sind.

Der Antrag auf elektronischem Weg ist mittels Internetantrag per eMail-Kontakt wahlenstadt-brb.brandenburg.de an die Wahlbehörde zu stellen.

Die ausgefüllte Wahlbenachrichtigungskarte ist im frankierten Briefumschlag an die Stadt Brandenburg an der Havel, Wahlbehörde, 14767 Brandenburg an der Havel zu senden. Sie kann auch in den Ortsteilverwaltungen der Ortsteile Kirchmöser, Plaue, Klein Kreutz, Schmerzke, Göttin, Gollwitz, Wust und Mahlenzien oder persönlich bei der Wahlbehörde, Katharinenkirchplatz 5, Zimmer 201, abgegeben werden.

Der Wahlberechtigte kann unter Vorlage seines Personalausweises oder Reisepasses sein Wahlrecht per Briefwahl auch vor Ort in der Wahlbehörde ausüben. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wahlbehörde sind an ihrem Sitz - Katharinenkirchplatz 5 - wie folgt zu erreichen:

Montag, 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 15:30 Uhr
Dienstag, 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Donnerstag, 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Freitag, 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Die Beantragung des Wahlscheins ist für alle üblichen Fälle bis zum 17. September 2004, 18:00 Uhr, möglich. Briefwahlunterlagen können noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, angefordert werden. Die Erteilung des Wahlscheins und der Briefwahlunterlagen ist ab dem 27. August 2004 möglich.

Nach der Stimmabgabe ist der Stimmzettel in den vorgesehenen blauen Wahlumschlag zu legen und zu verschließen. Die Stimmabgabe ist nur gültig, wenn in der unteren Hälfte des Wahlscheins die „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“ mit der Unterschrift versehen ist. Der ausgefüllte Wahlschein und der Wahlumschlag werden in den roten Wahlbriefumschlag gelegt.

Die bei der Deutschen Post AG eingelieferten Wahlbriefe werden nur werktags im üblichen Briefbeförderungssystem transportiert und an die Wahlbehörde ausgeliefert. Am Wahlsonntag selbst erfolgt keine Zustellung von Wahlbriefen. Briefwähler sollten den Wahlbrief spätestens 2 Werktage vor dem Wahltag (also spätestens 16. September 2004) bei der Deutschen Post AG einliefern. Die Briefkästen der Stadtverwaltung an den Verwaltungsstandorten Neuendorfer Straße 90 und Katharinenkirchplatz 5 werden durch Mitarbeiter der Stadtverwaltung am Wahltag um 17:15 Uhr geleert. Der Wahlbrief wird im Bereich der Deutschen Post AG als Standardbrief ohne besondere Versendungsform unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden. Als Briefsendung des internationalen Postdienstes ist der Wahlbrief grundsätzlich durch den Bürger vollständig freizumachen. Der Wahlbrief ist am wahlsonntag nicht im Wahllokal abzugeben, da er dann nicht bis 18:00 Uhr in der Wahlbehörde vorliegt. Die in diesem Brief abgegebene Stimme wäre damit ungültig.

Weitere Informationen zur Durchführung der Landtagswahl in der Stadt Brandenburg an der Havel sind im Internet zu finden unter www.stadt-brandenburg.de in der Rubrik Rathaus + Politik / Wahlen.

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