Mietspiegel 2010 für die Stadt Brandenburg an der Havel

Pressearchiv - Meldung vom 21.07.2010

Pressemitteilung vom 21.07.2010

Der Mietspiegel 2010 wurde am 14. Juli 2010 durch den „Arbeitskreis Mietspiegel“ einvernehmlich beschlossen. Damit liegt der 5, Mietspiegel für die Stadt Brandenburg an der Havel in Folge vor.
Der Mietspiegel 2010 stellt eine aktuelle Übersicht über das örtliche Vergleichsmietenniveau dar.

Im neuen Mietspiegel 2010 wird das ortsübliche Vergleichsmietenniveau über die drei Hauptkriterien:

  • Zustand des Gebäudes
  • Ausstattung der Wohnung
  • Wohnungsgröße


definiert.

Er ist wieder als Tabellen-Mietspiegel aufbereitet. Damit ist weiterhin eine einfache Handhabung bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete für die jeweilige Wohnung möglich.

Die Hauptaufgabe des Mietspiegels ist seine unmittelbare Funktion als Mittel zur Begründung von Mieterhöhungen oder deren Abwehr. Er dient den Mietparteien als Grundlage, die Miethöhe für frei finanzierten Wohnraum eigenverantwortlich je nach Art, Größe, Ausstattung und sonstiger Beschaffenheit der Wohnung auszuhandeln. Er schafft gleichzeitig aber auch Rechtssicherheit und dient der Verhinderung von Rechtsstreitigkeiten.

Der Mietspiegel 2010 ist ein qualifizierter Mietspiegel entsprechend § 558d des BGB. Denn er wurde unter Verwendung von mathematisch-statistischen Auswerteverfahren basierend auf einer umfangreichen Datenerhebung von ca. 6.000 Mietdatensätzen mit etwa 240.000 Einzeldaten erarbeitet.

Dieser Mietspiegel gilt nur für nicht preisgebundenen Wohnraum in Mehrfamilienhäusern ab 3 Wohneinheiten und Geschosswohnungsbauten.

Er gilt dagegen nicht für Wohnungen in Ein- und Zweifamilienhäusern, Reihenhäusern öffentlich geförderten Wohnraum oder Wohnraum in Internaten, Wohnheimen, da deren Daten nicht erhoben und ausgewertet worden sind.

Tendenzen des Mietspiegels 2010 zum Mietspiegel 2006 sind nicht ablesbar, weil der Mietspiegelaufbau geändert wurde.

Fragen zum Mietspiegel können unter der Telefonnummer (03381) 58 68 33 gestellt werden, eine Rechtsauskunft wird nicht erteilt. Auf der Internetseite www.stadt-brandenburg.deStadt + Bürger/Bauen + Wohnen/Mietspiegel ist er für jedermann kostenfrei einsehbar.

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