Oberbürgermeisterin hat Bürgermeister die Ausführung der Dienstgeschäfte verboten

Pressearchiv - Meldung vom 30.11.2004

Pressemitteilung vom 30.11.2004

Im Zusammenhang mit den gegen Bürgermeister Norbert Langerwisch in der Öffentlichkeit erhobenen Vorwürfen hat Oberbürgermeisterin Dr. Dietlind Tiemann ihrem Stellvertreter und Baubeigeordneten am Montag, 29.11.2004, um 17:00 Uhr mit sofortiger Wirkung die Führung seiner Dienstgeschäfte verboten. „Zu diesem, für mich nicht einfachen Schritt habe ich mich nach reiflicher Überlegung und nach Konsultation mit den Juristen im Hause auf der Grundlage des § 24 des Brandenburgischen Beamtengesetzes entschlossen, um das Ansehen der Stadt und der Verwaltung zu sichern und Herrn Langerwisch zu schützen.“ begründet die Oberbürgermeisterin ihre Entscheidung.

Sie verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass es sich dabei nicht um eine disziplinarische Maßnahme oder „Suspendierung“ handelt und keiner Vorverurteilung gleich kommt. Zuständig für disziplinarische Entscheidungen ist im Falle eines Beigeordneten die Rechtsaufsichtsbehörde beim Innenministerium. Das Verbot der Ausübung der Dienstgeschäfte ist nach § 24 Beamtengesetz auf maximal drei Monate begrenzt, wenn nicht bis dahin „gegen den Beamten ein Disziplinarverfahren oder ein sonstiges auf Rücknahme der Ernennung oder auf Beendigung des Beamtenverhältnisses gerichtetes Verfahren eingeleitet worden ist“.

In einer Beigeordnetenberatung am Vormittag des 30.11.2004 wurden erste Festlegungen über die vorübergehende Verteilung der Verantwortlichkeiten und Aufgaben während der Abwesenheit von Bürgermeister Norbert Langerwisch getroffen. Darüber und über die Ergebnisse der Sitzung des Ältestenrates der Stadtverordnetenversammlung wird Oberbürgermeisterin Dr. Dietlind Tiemann im unmittelbaren Anschluss an diese Sitzung am 01.12.2004 um 14:00 Uhr bei einem Pressegespräch in der Stadtverwaltung, Neuendorfer Straße 90, informieren.

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