Papierklau

Pressearchiv - Meldung vom 26.04.2012

Pressemitteilung vom 26.04.2012

Aus aktuellem Anlass weist die Stadtverwaltung Brandenburg an der Havel darauf hin, dass es unzulässig ist, Zeitungen o. ä. Papierabfälle aus den blauen Papiertonnen, die zur Entsorgung bereitstehen, zu entwenden.

Ist das Papier erst einmal in der Tonne, so geht es in das Eigentum der Stadt Brandenburg an der Havel als Entsorgungsverpflichtete über. Es handelt sich also um Diebstahl und kann sogar strafrechtlich geahndet werden. Dabei schaden sich die „Papierdiebe“ nur selbst.
Im guten Glauben, sich hier einige Cent nebenbei zu verdienen, schmälern sie die kommunale Menge an Altpapier. Der Entsorger muss trotzdem alle Tonnen anfahren und so steigen die Entsorgungskosten auf Grund der geringeren Papiererlöse. Letztendlich führt dies zur Erhöhung der Abfallgebühr für alle Bürger der Stadt.

Interessantes