Richtschwert v. Katte aus dem Jahr 1713 als Leihgabe im Stadtmuseum

Pressearchiv - Meldung vom 28.11.2014

Pressemitteilung vom 28.11.2014

Inschrift auf dem Richtschwert: "Wenn ich das Schwert tu`heben, so wünsch ich dem Sünder das ewige Leben."
Inschrift auf dem Richtschwert: „Wenn ich das Schwert tu`heben, so wünsch ich dem Sünder das ewige Leben.“
Henning v. Katte v. Lucke betrachtet das Richtschwert, mit dem der "Soldatenkönig" Friedrich Wilhelm I. am 6. November 1730 Hans Hermann v. Katte, den Freund seines Sohnes Friedrich II. hinrichten ließ
Henning v. Katte v. Lucke betrachtet das Richtschwert, mit dem der „Soldatenkönig“ Friedrich Wilhelm I. am 6. November 1730 Hans Hermann v. Katte, den Freund seines Sohnes Friedrich II. hinrichten ließ
Henning v. Katte , Oberbürgermeisterin Dr. Dietlind Tiemann und Eva v. Katte bei der Unterzeichnung des Vertrages, u.a. über die Leihgabe des Richtschwertes
Henning v. Katte , Oberbürgermeisterin Dr. Dietlind Tiemann und Eva v. Katte bei der Unterzeichnung des Vertrages, u.a. über die Leihgabe des Richtschwertes

Stadt übergibt historische Gegenstände an Familie v. Katte und erhält u.a. das Richtschwert von 1713 als Leihgabe für das Stadtmusuem

„Mit der heutigen „Restitution von Kunstwerken aus Schloss Roskow an die Alteigentümer, die Familie von Katte“ bringen wir gemeinsam ein Ereignis, das den früheren historischen Gegebenheiten geschuldet ist, zu einem symbolischen Abschluss. Die Geschehnisse ungeschehen zu machen liegt nicht in unserer Macht, dass wir aber den Alteigentümern Kunstobjekte aus Schloss Roskow zurückgeben, das einst Heimstatt der Familie von Katte war, das ist möglich geworden. Dass es gleichzeitig möglich geworden ist, dass so geschichtsträchtige Objekte, wie das Richtschwert Hans Hermann v. Kattes als Leihgabe in unserem Stadtmusuem verbleiben können, zeigt auch, dass wir alle gemeinsam in die Zukunft schauen.“ erklärte Oberbürgermeisterin Dr. Dietlind Tiemann aus Anlass der Übergabe von insgesamt 12 Objekten an Familie v. Katte.

Hintergrund:
Die Rückführung erfolgt aufgrund des Entschädigungsgesetzes und des Ausgleichsleistungsgesetzes vom 27.09.1994, nach dem die unentgeltlichen Nießbrauchsrechte der Museen nach 20 Jahren auslaufen und die beweglichen Objekte rückzuübertragen sind.

Aufgrund des Auslaufens des Nießbrauchsrechts Ende 2014 wurde mit der Familie v. Katte einvernehmlich eine Lösung gefunden:

Das Katte-Richtschwert (18.Jhd.), das Porträtbild von Hans-Hermann von Katte (18. Jhd.) sowie ein Barockschrank (17. Jhd.)verbleiben als Leihgabe der Familie von Katte bis zunächst Mitte 2015 im Stadtmuseum. Über eine weitere Regelung wird für die Zeit danach noch gesprochen.

Objektliste:
Die insgesamt 9 übergebenen Objekte sind:
• 4 großformatige Ölbilder:
- Venustempel (N.N., 17. Jhd)
- August der Starke, um 1736 (Kopie nach verschollenem Original wohl aus der Werkstatt Louis de Silvestre)
- Concillium medicum, Hauptwerk von Johann Geyer, Augsburg, 1843
- Abraham trifft Melchisedech (Kopie nach Rubens, 18. Jhd.)
• 4 Grafiken:
- Kupferstich: Hans Heinrich von Katte, preußischer Generalfeldmarschall (Vater des hingerichteten Katte)
- Radierung: Frederique II (Uhlemann, Dresden, 18./ 19. Jhd.)
- Radierung: Maria Theresia (Ridinger, Augsburg, 18. Jhd.)
- Radierung: Verbot Würfelspieler (Schulz, 19. Jhd.)
• Barockofen aus Schloss Roskow, 1727, mit Familienwappen von Katte (eingelagert im Depot und zur Abholung vorbereitet)

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