Sperrmaßnahmen wegen Geflügelpest in der Stadt Brandenburg an der Havel aufgehoben

Pressearchiv - Meldung vom 28.01.2008

Pressemitteilung vom 28.01.2008

Die Ende 2007 angeordneten Sperrmaßnahmen wegen Geflügelpest sind in der Stadt Brandenburg an der Havel aufgehoben worden. Eine entsprechende Allgemeinverfügung hat Amtstierarzt Dr. Knut Große erlassen.

Der Amtstierarzt der Stadt Brandenburg an der Havel teilt mit, dass alle Untersuchungen in den Geflügelbeständen des Beobachtungsgebietes keine Anzeichen für das Vorhandensein der Geflügelpest ergaben. Die Geflügelpest stellt jedoch nach wie vor ein hohes Risiko für unsere Geflügelbestände dar. Der Eintrag des Erregers in den Ausbruchbestand konnte nicht mit Sicherheit ermittelt werden. Außerdem beginnt der Frühjahrsvogelzug, der sich je nach Wetterlage noch bis Mitte April fortsetzen wird. Deshalb sind jede Erkrankung oder jedes tote Tier (auch Wildvögel) unverzüglich zu melden. Es besteht ein Verfütterungsverbot für Geflügelabfälle (z. B. nicht verwertete Reste von Schlachtkörpern, Eierschalen usw.).

Um den Schutz der Geflügelbestände vor der Geflügelpest zu gewährleisten, muss jeder der Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasanen, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse hält, folgendes einhalten:
Futterstellen dürfen für Wildvögeln nicht zugänglich sein, die Tiere dürfen nicht mit Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben, getränkt werden und Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen das Geflügel in Berührung kommen kann, muss für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden.

Für Halter von Wassergeflügel gelten besondere Bestimmungen, da hier die Seuche nicht in der Schwere wie beim anderen Hausgeflügel verläuft und sie damit unerkannt zur Ansteckungsquelle werden.

Enten- und Gänsehalter müssen einen schriftlichen Antrag beim Amtstierarzt der Stadt Brandenburg an der Havel, Klosterstr. 14, 14770 Brandenburg stellen, aus diesem muss Name und Anschrift, Art und Zahl des gehaltenen Geflügels zu entnehmen sein.

Die Freilandhaltung von Enten und Gänsen kann nur dann genehmigt werden, wenn im Antrag erklärt ist, ob die Enten und Gänse gemeinsam mit Hühnern oder Puten (Sentineltiere) gehalten oder Tiere vierteljährlich virologisch auf Geflügelpest untersucht werden. Ein Antragsformular ist unter www.stadt-brandenburg.de (über Pinnwand auf der Startseite) vorhanden.

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