Wahlhelfer schon mit 16!

Pressearchiv - Meldung vom 04.01.2018

Pressemitteilung vom 04.01.2018

Wahlhelfer schon mit 16!

Zur Oberbürgermeisterwahl am 25. Februar 2018 und der ggf. stattfindenden Stichwahl am 11. März 2018 sucht die Stadt Brandenburg an der Havel noch ehrenamtliche Wahlhelferinnen und -helfer. Dazu möchte ich auch die jungen Brandenburgerinnen und Brandenburger aufrufen, sich als Helfer in einem Wahllokal zu engagieren.
Bei Kommunalwahlen im Land Brandenburg gilt das Wahlrecht schon mit Vollendung des 16. Lebensjahres. Somit können Jugendliche nicht nur mitbestimmen, sondern durch eine aktive Teilnahme als Wahlhelfer auch mitgestalten.
Die Durchführung einer Wahl ist nur mit Unterstützung einer Vielzahl ehrenamtlicher Wahlhelferinnen und -helfer möglich. Sie sorgen in den Wahllokalen für den ordnungsgemäßen Ablauf der Wahl und zählen nach der Schließung der Wahllokale die Stimmzettel aus.
Die Wahlvorstände sind so zusammengesetzt, dass sich in jedem Wahlvorstand erfahrene Personen befinden, die bereits an einer oder mehreren Wahlen teilgenommen haben.
Für die Teilnahme am Wahltag erhalten die ehrenamtlich tätigen Beisitzer in einem Wahlvorstand ein Erfrischungsgeld in Höhe von 25 €.
Nähere Informationen erhalten Sie bei der
Stadt Brandenburg an der Havel
Fachgruppe Statistik und Wahlen
Nicolaiplatz 30
14770 Brandenburg an der Havel
Telefon: 03381-581022 oder 03381-581021 / Fax: 03381-581024
E-Mail: wahlenstadt-brandenburg.de

Michael Scharf
Wahlleiter

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