Personalrat der Stadt Brandenburg an der Havel

Zusammensetzung des Personalrats

Der Personalrat wurde durch die Beschäftigten der Stadt Brandenburg an der Havel im Frühjahr 2022 in geheimer und unmittelbarer Wahl gewählt. Für die Ermittlung der Anzahl der Personalratsmitglieder ist grundsätzlich die Zahl der Wahlberechtigten entscheidend.

Der Personalrat der Stadt Brandenburg an der Havel besteht derzeit bei 1001 bis 1700 Wahlberechtigten aus 13 Personalratsmitgliedern. Im Personalrat sind sowohl Beamte als auch tariflich Beschäftigte vertreten. Die Mitglieder arbeiten in unterschiedlichen Bereichen der Verwaltung, so dass eine breite Repräsentanz gewährleistet ist. Die regelmäßige Amtszeit des Personalrats beträgt vier Jahre, die Amtszeit des derzeit gewählten Personalrats endet spätestens im Mai 2026.

Aufgaben des Personalrats

Der Personalrat vertritt die Gesamtheit der Beschäftigten und hat vor diesem Hintergrund deren Anliegen und Interessen auf kollektiver Ebene gegenüber der Dienststellenleitung wahrzunehmen. Grundlage für die Tätigkeit des Personalrats als gesetzliche Interessenvertretung ist das Personalvertretungsgesetz Brandenburg, in dem neben den konkreten Beteiligungsrechten auch die allgemeinen Aufgaben des Personalrats geregelt sind.

Der Personalrat übt seine Funktion im Rahmen der vom Gesetz bestimmten Aufgaben frei und unabhängig aus. Er ist ein internes Organ der Stadt Brandenburg an der Havel und dienststellenintern im Rahmen des Personalvertretungsrechts mit eigenen Aufgaben und Befugnissen ausgestattet.  Insofern kommt dem Personalrat vorrangig die Aufgabe zu, den Rechten der bei der Stadt Brandenburg an der Havel beschäftigten Mitarbeitern zur Wirksamkeit im Arbeitsleben zu verhelfen und zugleich die Erfüllung der der Stadt Brandenburg an der Havel obliegenden Aufgaben zu gewährleisten. Lediglich in dem vom Personalvertretungsrecht abgesteckten Rahmen wirkt sich die Tätigkeit des Personalrats auf (bisher) nicht bei der Stadt Brandenburg an der Havel beschäftigte Personen aus. So ist der Personalrat zum Beispiel bei Einstellungen oder auch Eingruppierungen im Zusammenhang mit Einstellungen beteiligt.

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