Volksbegehren „Volksinitiative zur Abschaffung der Erschließungsbeiträge für ,Sandpisten‘“ beginnt

Pressemitteilung vom 07.10.2021

Volksbegehren „Volksinitiative zur Abschaffung der Erschließungsbeiträge für ,Sandpisten‘“ beginnt

Die Vertreter der „Volksinitiative zur Abschaffung der Erschließungsbeiträge für "Sandpisten‘“ haben fristgemäß die Durchführung eines Volksbegehrens verlangt.

Das Volksbegehren kann durch alle abstimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger ab dem 12. Oktober 2021 bis zum 11. April 2022 durch Eintragung in die ausliegenden Eintragungslisten unterstützt werden.

In der Stadt Brandenburg an der Havel liegen die Listen in den nachfolgend genannten Eintragungsräumen aus:

1. Wahl- und Abstimmungsbehörde, Nicolaiplatz 30, 1. OG, Zimmer 105,
zu den Zeiten

Montag
09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr
Dienstag
09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag
09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag
09:00 - 12:00 Uhr

2. Bürgerservice, Nicolaiplatz 30, 1. OG, nach Terminvereinbarung
zu den Zeiten

Jeden 2. und 4. Samstag im Monat
08:00 - 12:00 Uhr

3. Ortsteilverwaltung Plaue/Kirchmöser, Unter den Platanen 2A, nach Terminvereinbarung
zu den Zeiten

Montag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr

4. Fouqué-Bibliothek - Stadtteilbibliothek Nord, Werner-Seelenbinder-Straße 53,
zu den Zeiten

Montag
09:00 - 17:00 Uhr
Dienstag
09:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch
09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
09:00 - 18:00 Uhr
Freitag
09:00 - 17:00 Uhr

Eintragungsberechtigt sind alle deutschen Bürgerinnen und Bürger, die zum Zeitpunkt der Eintragung oder spätestens am 11. April 2022 das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens einem Monat im Land Brandenburg ihren ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben sowie nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Jeder Eintragungsberechtigte hat das Recht, auf Antrag das Volksbegehren durch briefliche Eintragung zu unterstützen. Der Antrag kann von der eintragungsberechtigten Person selbst oder einer von ihr bevollmächtigten Person schriftlich, elektronisch (z. B. per E-Mail oder Fax) oder mündlich (zur Niederschrift) bei der Abstimmungsbehörde gestellt werden. Bei der elektronischen Antragstellung ist neben dem Familiennamen, dem Vornamen und der Anschrift auch der Tag der Geburt der antragstellenden Person anzugeben. Eine fernmündliche Antragstellung ist unzulässig. Der Antrag auf briefliche Eintragung kann von Eintragungsberechtigten mit ständigen Wohnsitz in der Stadt Brandenburg an der Havel unter folgender Anschrift gestellt werden:

Stadt Brandenburg an der Havel - Der Oberbürgermeister

Stabsbereich Oberbürgermeister

FG Statistik und Wahlen (Abstimmungsbehörde)

Klosterstraße 14

14770 Brandenburg an der Havel

Fax: (03381) 58 10 24

eMail: wahlenstadt-brandenburg.de

Eintragungsscheine können ab dem 12. Oktober 2021 ausgestellt werden. Die Beantragung ist bis zwei Tage vor Ablauf der Eintragungsfrist möglich.

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