Haushalt der Stadt Brandenburg an der Havel

Der kommunale Haushalt der Stadt Brandenburg an der Havel erfasst die zu erwartenden Erträge und Einzahlungen sowie die zu leistenden Aufwendungen und Auszahlungen im Voraus und kontrolliert die Einhaltung der Vorgaben durch die Jahresrechnung.

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Brandenburg an der Havel beschließt durch die Haushaltssatzung über die Haushaltswirtschaft der Stadt. Durch die Aufnahme der Haushaltsansätze und Bewirtschaftungsvermerke/ Budgetregeln des Haushaltsplanes werden diese verbindlich. Die beschlossene Haushaltssatzung wird der Rechtsaufsichtsbehörde zur Genehmigung eingereicht. Der Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde unterliegen:

  • Das Haushaltssicherungskonzept
  • Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen
  • Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen, wenn in den Jahren, in denen sie veranschlagt sind, Kreditaufnahmen vorgesehen sind

Die Veröffentlichung der Haushaltssatzung darf erst nach Erteilung der Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde erfolgen. Nach Veröffentlichung tritt die Haushaltssatzung mit Wirkung vom 01.01. des Haushaltsjahres in Kraft.

Mit Ablauf des 31.12. verliert die bisherige Haushaltssatzung ihre Wirkung. Damit die Stadt auch in dieser sogenannten haushaltslosen Zeit handlungsfähig bleibt, ist ihr nach § 69 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg bis zum Inkrafttreten der Haushaltssatzung ein sehr eingeschränktes Recht zur Erzielung von Erträgen und Einzahlungen sowie zur Leistung von Aufwendungen und Auszahlungen insbesondere im pflichtigen Bereich eingeräumt worden.

Entsprechend § 82 Absatz 1 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) hat die Gemeinde zum Ende eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Dieser besteht nach § 82 Absatz 2 aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Rechenschaftsbericht. Als Anlagen sind dem Jahresabschluss der Anhang, die Anlagenübersicht, die Forderungsübersicht, die Verbindlichkeitenübersicht und der Beteiligungsbericht beizufügen.

Die Stadt Brandenburg an der Havel bietet eine neue und transparente Art der Darstellung aller Daten zum Haushalt (Haushaltsplan und Jahresabschluss). In einer sehr übersichtlichen Form wird das Zahlenmaterial zusätzlich grafisch aufbereitet. Dies ermöglicht allen mit nur einem Klick die gewünschten Informationen komfortabel und detailliert aufzurufen. Das hier hinterlegte Handbuch zeigt dazu eine Kurzeinführung. Zudem bietet die Vergleichsdatenbank der IKVS die Möglichkeit verschiedenste Kennzahlen auszuwerten. Selbstverständlich besteht weiterhin die Möglichkeit, die Unterlagen zum Haushalt und zum Jahresabschluss als PDF-Dokumente herunterzuladen.

Folgenden Link stellen wir Ihnen zur Nutzung des interaktiven Haushaltes zur Verfügung:

Informationen zu den Haushaltsjahren

Konsolidierungsvereinbarung über die Teilentschuldungshilfe ab 2019

Konsolidierungsvereinbarung zwischen dem Land Brandenburg und der Stadt Brandenburg an der Havel über die Teilentschuldungshilfe zur Absenkung des Kassenkreditbestandes gemäß der Richtlinie des Ministeriums des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg zur Teilentschuldung der drei kreisfreien Städte Brandenburg an der Havel, Cottbus und Frankfurt (Oder)

Im Nachgang zur Kreisgebietsreform hielt das Land an seinem Konzept zur Entschuldung der drei kreisfreien Städte Brandenburg an der Havel, Cottbus und Frankfurt/Oder fest und verabschiedete eine Richtlinie zur Teilentschuldung, die am 01.01.2019 in Kraft trat. Ziel ist es, die Kassenkredite jeweils um mindestens 50 % zu senken und damit die Finanzkraft der drei Städte wesentlich zu stärken.

Am 18.07.2019 wurde eine konkrete Teilentschuldungsvereinbarung zwischen dem Land Brandenburg und der Stadt Brandenburg an der Havel abgeschlossen. Die Vereinbarung umfasst einen zeitlichen Rahmen von 5 Jahren (2019 bis 2023), maximal möglich wären 10 Jahre.

Basis ist der bereinigte Liquiditätsbedarf der Stadt Brandenburg an der Havel zum 31.12.2016 in Höhe von 146,4 Millionen Euro. Um diesen Liquiditätsbedarf zu decken, hatte die Stadt zu diesem Zeitpunkt Kassenkreditverträge in Höhe von 150 Millionen Euro aufgenommen.

Im Rahmen der Konsolidierungsvereinbarung übernimmt das Land 40 Prozent des bereinigten Liquiditätsbedarfes zum Stand 31.12.2016 - also 58,6 Millionen Euro - in fünf jährlichen Raten à 11,7 Millionen Euro beginnend ab dem Jahr 2019. Die Stadt hat als Eigenanteil zehn Prozent des damaligen Liquiditätsbedarfes selbst abzubauen - also 14,6 Millionen Euro in fünf jährlichen Raten von jeweils 2,9 Millionen Euro. Auch für die Stadt besteht diese Verpflichtung beginnend mit dem Jahr 2019, da der in der Konsolidierungsvereinbarung festgelegte sogenannte „Entschuldungspfad“ erst am 01.01.2019 beginnt.

Die Stadt hat jedoch aufgrund einer sparsamen Haushaltsführung und den damit verbundenen positiven Jahresergebnissen bereits in den Jahren 2017 und 2018 ihren Liquiditätsbedarf aus eigener Kraft um insgesamt 28 Millionen Euro senken können. In der Folge wird nicht nur ein Schuldenabbau in Höhe von 50 Prozent erreicht, sondern am Ende des Zeitraumes werden fast 70 Prozent der Kassenkreditschulden abgebaut sein. Ende des Jahres 2023 soll der bereinigte Liquiditätsbedarf bei 45,2 Millionen Euro liegen. Laut mittelfristiger Finanzplanung des gerade beschlossenen Doppelhaushaltes 2019/ 2020 ff. wird er womöglich sogar auf 39,1 Millionen Euro reduziert werden können.

Die Vereinbarung ist nachfolgend mit allen Anlagen aufgeführt.

Haushalt 2024

In der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 25.10.2023 (Beschluss Nummer 135/2023) wurden

  • die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 sowie
  • der mit der Haushaltssatzung verbundene Haushaltsplan 2024

beschlossen.

Ein freiwilliges Haushaltssicherungskonzept wurde nicht aufgestellt, da der gesetzliche Haushaltsausgleich gemäß § 63 Absatz 4 BbgKVerf erreicht wurde.

Mit der Kreditaufnahme für den kommunalen Eigenanteil an der Neuerrichtung der Brücke am Altstädtischen Bahnhof sowie für die Finanzierung der landesweiten Ausstattung der Feuerwehr-Leitstellen enthält der Haushalt 2024 jedoch einen genehmigungspflichtigen Bestandteil. Die Unterlagen zum Haushaltsplan wurden der Kommunalaufsichtsbehörde mit Datum vom 30.11.2023 vorgelegt.

Die Wirtschaftspläne 2024 der Eigenbetriebe und der verbundenen Unternehmen liegen bisher nicht vor. Diese werden entsprechend nachgereicht.

Mit einem Klick auf die entsprechende Schaltfläche in der folgenden Auflistung können Sie den Haushaltsplan 2024 als PDF-Dokument entsprechend des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung aufrufen.

 

Entwurf Haushaltsplan

Haushalt 2022/2023

In der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 23.02.2022 (Beschluss Nummer 320/2021) wurden

- die Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2022 und 2023,
- die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes und
- der mit der Haushaltssatzung verbundene Doppelhaushalt 2022/2023

beschlossen.

Dieser Haushaltsbeschluss beinhaltete jedoch nicht die durch den Ukraine-Krieg ausgelöste Dynamik in der Entwicklung der Flüchtlingszahlen und den dadurch notwendigen Finanzbedarf.

Da die Haushaltssatzung zu dem Zeitpunkt noch keine Rechtskraft erlangt hatte und zu einem so frühen Zeitpunkt des Haushaltsjahres für den nach Abzug erwarteter Erstattungsleistungen verbleibenden, erhöhten Zuschussbedarf durch Umschichtung im Rahmen der beschlossenen Ansätze des Haushaltsplanes keine Deckung gewährleistet werden konnte, wurde der Weg einer Änderung des Haushaltsbeschlusses gewählt. Die vorgenommenen Änderungen beziehen sich dabei zunächst nur auf die Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge. Entsprechend wurde in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.04.2022 (Beschluss Nummer 097/2022) die Erhöhung der Ansätze in den Teilhaushalten 313.01 Hilfen für Asylbewerber und 315.01 Soziale Hilfen beschlossen.

Die Stadt hat auch dieses Jahr wieder ein freiwilliges Haushaltssicherungskonzept beschlossen. Dieses Haushaltssicherungskonzept für die Haushaltsjahre 2022/2023 ist jedoch nicht genehmigungspflichtig. Der gesetzliche Haushaltsausgleich gemäß § 63 Absatz 4 BbgKVerf wurde erreicht.

Mit der Kreditaufnahme für den kommunalen Eigenanteil an der Neuerrichtung der Brücke am Altstädtischen Bahnhof enthält der Haushalt 2022/2023 jedoch einen genehmigungspflichtigen Bestandteil.

Mit Schreiben vom 21.10.2022 erfolgte die kommunalaufsichtliche Genehmigung durch das Ministerium des Innern und für Kommunales für die Haushaltssatzung 2022/2023 der Stadt Brandenburg an der Havel. Der entsprechende Beitrittsbeschluss (Nummer 248/2022) wurde am 26.10.2022 gefasst. Die Haushaltssatzung 2022/2023 ist im Amtsblatt Nummer 31 der Stadt Brandenburg an der Havel, erschienen am 27.10.2022, veröffentlicht worden.

 

Mit einem Klick auf die entsprechende Schaltfläche in der folgenden Auflistung können Sie den Haushaltsplan 2022/2023 als PDF-Dokument entsprechend des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung aufrufen.

Haushaltsplan

Haushalt 2021

In der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 24.02.2021 (Beschluss Nummer 326/2020) wurden

- die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021
- die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes
- der mit der Haushaltssatzung verbundene Haushaltsplan 2021

beschlossen.

Da bereits im Rahmen der Aufstellung der Haushaltssatzung aufgrund der Corona-Pandemie von einer Abschwächung der konjunkturellen Lage mit entsprechend sinkenden Steuererträgen/ allgemeinen Zuweisungen und steigender Kostenentwicklung im Bereich Jugend und Soziales ausgegangen werden musste, hat die Stadt ein freiwilliges Haushaltssicherungskonzept beschlossen.

Dieses Haushaltssicherungskonzept für das Haushaltsjahr 2021 ist jedoch nicht genehmigungspflichtig. Der gesetzliche Haushaltsausgleich gemäß § 63 Absatz 4 BbgKVerf wurde erreicht. Die Unterlagen zum Haushaltsplan wurden der Kommunalaufsichtsbehörde mit Datum vom 22.03.2021 vorgelegt.

Nach Prüfung der Haushaltsunterlagen durch die Kommunalaufsicht wurden eine Neufassung der Haushaltssatzung 2021 sowie Änderungen im Haushaltsplan 2021 mit Beschluss Nummer 236/2021 in der Stadtverordnetenversammlung am 29.09.2021 beschlossen. Statt des investiven Einsatzes von beantragten FAG-Mittel wegen der im Zuge der Bundesgartenschau eingetretenen Belastungen wurde nun eine Kreditaufnahme eingeplant, die den kommunalen Eigenanteil an der Neuerrichtung der Brücke am Altstädtischen Bahnhof absichern soll. Damit enthält der Haushalt nunmehr einen genehmigungspflichtigen Bestandteil.

Mit Schreiben vom 15.11.2021 erfolgte die kommunalaufsichtliche Genehmigung durch das Ministerium des Innern und für Kommunales für die Haushaltssatzung 2021 der Stadt Brandenburg an der Havel. Die Haushaltssatzung 2021 ist im Amtsblatt Nummer 36 der Stadt Brandenburg an der Havel, erschienen am 16.11.2021, veröffentlicht worden.

 

Mit einem Klick auf die entsprechende Schaltfläche in der folgenden Auflistung können Sie den Haushaltsplan 2021 als PDF-Dokument entsprechend der Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung aufrufen.

Beschluss Haushalt 29.09.2021

Beschluss Haushaltsplan 24.02.2021

 

Haushalt 2019/2020

In der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.03.2019 wurden

  • die Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2019 und 2020,
  • die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes und
  • der mit der Haushaltssatzung verbundene Doppelhaushalt 2019/2020

beschlossen.

Da bereits im Rahmen der Aufstellung der Haushaltssatzung von einer Abschwächung der konjunkturellen Lage mit entsprechend stagnierenden Steuererträgen/ allgemeinen Zuweisungen und steigender Kostenentwicklung im Bereich Jugend und Soziales ausgegangen wurde, hat die Stadt ein freiwilliges Haushaltssicherungskonzept beschlossen.

Dieses Haushaltssicherungskonzept für die Haushaltsjahre 2019/2020 ist jedoch nicht genehmigungspflichtig. Der gesetzliche Haushaltsausgleich gemäß § 63 Absatz 4 BbgKVerf wurde erreicht.

Die Haushaltssatzung 2019/2020 ist im Amtsblatt Nummer 24 der Stadt Brandenburg an der Havel, erschienen am 11.11.2019, veröffentlicht worden.

Mit einem Klick auf die entsprechende Schaltfläche in der folgenden Auflistung können Sie den Haushaltsplan 2019/2020 als PDF-Dokument entsprechend des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung aufrufen.


Haushaltsplan

 

Hier finden Sie den interaktiven Haushalt des Doppelhaushaltes 2019/ 2020.

Haushalt 2017/2018

Mit Schreiben vom 03.05.2018 erfolgte die kommunalaufsichtliche Genehmigung durch das Ministerium des Innern und für Kommunales für das Haushaltssicherungskonzept 2017/2018 unter Auflagen.

Die Haushaltssatzung 2017/2018 ist im Amtsblatt Nummer 10 der Stadt Brandenburg an der Havel, erschienen am 15.05.2018, veröffentlicht worden.

Mit einem Klick auf die entsprechende Schaltfläche in der folgenden Auflistung können Sie den Haushaltsplan als PDF-Dokument entsprechend der Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung aufrufen.

 

Haushaltsplan

Haushalt 2016

In der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.04.2016 wurden

  •  die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016,
  •  die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes und
  •  der mit der Haushaltssatzung verbundene Haushaltsplan

beschlossen.

Bis zur Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde sowie der Veröffentlichung der Haushaltssatzung liegt noch kein rechtskräftiger Haushalt 2016 vor.

Mit einem Klick auf die entsprechende Schaltfläche in der folgenden Auflistung können Sie den Haushaltsplan als PDF-Dokument entsprechend des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung aufrufen.

Beschluss Haushaltsplan

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Haushalt 2015

In den Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung vom 29.04.2015 und 06.05.2015 wurden 

  • die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015,
  • die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes und
  • der mit der Haushaltssatzung verbundene Haushaltsplan 

beschlossen.

Das von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Haushaltssicherungskonzept 2015 wurde mit Schreiben des Ministeriums des Innern und für Kommunales vom 17.12.2015 nicht genehmigt. Die Stadt befindet sich damit weiter in der vorläufigen Haushaltsführung gemäß § 69 BbgKVerf.Mit einem Klick auf die entsprechende Schaltfläche in der folgenden Auflistung können Sie den Haushaltsplan als PDF-Dokument entsprechend der Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung aufrufen. 

Beschluss Haushaltsplan 

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    Haushalt 2014

    In den Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung vom 26.02. und 24.09.2014 wurden

    • die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014,
    • die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes und
    • der mit der Haushaltssatzung verbundene Haushaltsplan sowie
    • die Nachtragshaushaltssatzung einschließlich der notwendigen Veränderungen von Haushaltsansätzen und der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (inhaltlich unverändert zum Beschluss vom 26.02.2014)

    beschlossen.

    Dem Haushaltsicherungskonzept zum HH-Beschluss vom 26.02.2014 wurde mit Bescheid vom 01.09.2014 der Kommunalaufsicht die Genehmigung erteilt und der Haushalt im Amtsblatt Nummer 18 vom 08.09.2014 veröffentlicht. Eine Genehmigung des Nachtragshaushaltes steht noch aus.

    Mit einem Klick auf die entsprechende Schaltfläche in der folgenden Auflistung können Sie den Haushaltsplan als PDF-Dokument entsprechend der Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung aufrufen.

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    Haushalt 2013

    Mit Schreiben vom 03.12.2013 erfolgte die kommunalaufsichtliche Genehmigung durch das Ministerium des Innern für das Haushaltssicherungskonzept 2013 unter der Auflage, das Haushaltssicherungskonzept mit der Vorlage der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2014 fortzuschreiben, zu präzisieren und ggf. um weitere Maßnahmen zu ergänzen.

    Die Haushaltssatzung 2013 ist im Amtsblatt Nummer 26 der Stadt Brandenburg an der Havel, erschienen am 11.12.2013, veröffentlicht worden.

    Mit einem Klick auf die entsprechende Schaltfläche in der folgenden Auflistung können Sie den Haushaltsplan als PDF-Dokument entsprechend der Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung aufrufen. 

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    Haushalt 2012

    Mit Schreiben vom 17.09.2012 erfolgte die kommunalaufsichtliche Genehmigung durch das Ministerium des Innern für das Haushaltssicherungskonzept 2012 unter Auflagen und mit der aufschiebenden Bedingung, dass die Stadt den Haushaltsplan 2012 und die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung unter Einbeziehung der im Haushaltssicherungskonzept ausgewiesenen Konsolidierungsmöglichkeiten überarbeitet und die korrigierte Haushaltssatzung von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen wird.

    In der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.09.2012 wurde die geänderte Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012, nach erfolgter Umsetzung durch zahlenmäßige Einarbeitung der Konsolidierungsmaßnahmen aus dem Haushaltssicherungskonzept, beschlossen. Mit Datum vom 15.10.2012 erfolgte die Bestätigung der Kommunalaufsicht zur Erfüllung der o.g. aufschiebenden Bedingung. Die Haushaltssatzung ist im Amtsblatt Nummer 20 der Stadt Brandenburg an der Havel, erschienen am 17.10.2012, veröffentlicht worden.

    Mit einem Klick auf die entsprechende Schaltfläche in der folgenden Auflistung können Sie die PDF-Dokumente entsprechend des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 26.09.2012 aufrufen. 

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    Haushalt 2011

    In der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 21.12.2011 wurde

    • die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011,
    • die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes,
    • der mit der Haushaltssatzung verbundene Haushaltsplan und
    • das Investitionsprogramm

    beschlossen.

    Mit einem Klick auf die entsprechende Schaltfläche in der folgenden Auflistung können Sie die PDF-Dokumente entsprechend des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 21.12.2011 aufrufen.

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    Eröffnungsbilanz

    In der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung wurde am 21.12.2016, unter Abänderung des Beschlusses 253/2016 vom 28.09.2016, die Eröffnungsbilanz der Stadt Brandenburg an der Havel zum Stichtag 01.01.2011 beschlossen.

    Die Eröffnungsbilanz wurde am 23.12.2016 im Amtsblatt Nummer 29 veröffentlicht.

    Eröffnungsbilanz

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    Jahresabschlüsse 2011 bis 2016

    Jahresabschlüsse für die Haushaltsjahre 2011 bis 2016 der Stadt Brandenburg an der Havel

    Entsprechend § 82 Absatz 1 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) hat die Gemeinde zum Ende eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Dieser besteht nach § 82 Absatz 2 aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Rechenschaftsbericht. Als Anlagen sind dem Jahresabschluss der Anhang, die Anlagenübersicht, die Forderungsübersicht, die Verbindlichkeitenübersicht und der Beteiligungsbericht beizufügen.

    Mit Wirkung vom 15.10.2018 trat für das Land Brandenburg das Gesetz zur Beschleunigung der Aufstellung und Prüfung kommunaler Jahresabschlüsse (Jahresabschlussbeschleunigungsgesetz - JABG) in Kraft. Danach kann entsprechend § 1 Absatz 1 auf die Teilrechnungen, den Rechenschaftsbericht und die Anlagen sowie auf eine Prüfung des Rechnungsprüfungsamtes verzichtet werden.

    Die Stadtverordnetenversammlung hat am 26.09.2018 und am 16.12.2020 die aufgestellten und festgestellten Jahresabschlüsse 2011 bis 2016 der Stadt Brandenburg an der Havel beschlossen (SVV-Beschluss-Nummer 172/2018 und SVV-Beschluss-Nummer 307/2020).

    Mit einem Klick auf die entsprechende Schaltfläche in der folgenden Auflistung können Sie die jeweiligen Jahresabschlüsse als PDF-Dokument aufrufen.

    Jahresabschluss 2017

    Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2017 der Stadt Brandenburg an der Havel

    Mit der am 18.12.2020 in Kraft getretenen Änderung des Gesetzes zur Beschleunigung der Aufstellung und Prüfung kommunaler Jahresabschlüsse (Jahresabschlussbeschleunigungsgesetz - JABG) kann entsprechend § 1 Absatz 1 auf die Teilrechnungen, den Rechenschaftsbericht und die Anlagen sowie auf eine Prüfung des Rechnungsprüfungsamtes bis einschließlich des Jahresabschlusses 2019 verzichtet werden.

    Die Stadtverordnetenversammlung hat am 22.12.2021 den auf- und festgestellten Jahresabschluss 2017 der Stadt Brandenburg an der Havel beschlossen (SVV-Beschluss-Nummer 302/2021).

    Mit einem Klick auf die Schaltfläche können Sie den Jahresabschluss 2017 als PDF-Dokument aufrufen.

    Jahresabschlüsse 2018 bis 2020

    Jahresabschlüsse für die Haushaltsjahre 2018 bis 2020 der Stadt Brandenburg an der Havel

    Mit Wirkung vom 15.10.2018 trat für das Land Brandenburg das Gesetz zur Beschleunigung der Aufstellung und Prüfung kommunaler Jahresabschlüsse bis 2019 (Jahresabschluss-beschleunigungsgesetz - JABG) in Kraft. Danach konnte entsprechend § 1 Absatz 1 auf die Teilrechnungen, den Rechenschaftsbericht und die Anlagen sowie auf eine Prüfung des Rechnungsprüfungsamtes verzichtet werden.

    Die Stadtverordnetenversammlung hat am 28.02.2024 die aufgestellten und festgestellten Jahresabschlüsse 2018 bis 2020 der Stadt Brandenburg an der Havel beschlossen (SVV-Beschluss-Nummer 044/2024).

    Mit einem Klick auf die entsprechende Schaltfläche in der folgenden Auflistung können Sie die jeweiligen Jahresabschlüsse als PDF-Dokument aufrufen.

    Interessantes