Amt für Beteiligungen, Steuern und Abgaben

Öffnungszeiten

 

Montag:
geschlossen
Dienstag:
09:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 17:00 Uhr
(ggf. bis 18 Uhr nach Vereinbarung)
Mittwoch:
geschlossen
Donnerstag:
09:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 15:00 Uhr
Freitag:
geschlossen

Beschreibung

Bitte nicht mit dem Finanzamt verwechseln.


Aufgaben

Beteiligungsverwaltung

Aufgaben der Beteiligungsverwaltung sind insbesondere

  • die Steuerung und Kontrolle der Eigenbetriebe, Eigen- und Beteiligungsgesellschaften der Stadt Brandenburg an der Havel,
  • die Vorbereitung von Entscheidungen der Stadt Brandenburg an der Havel als Gesellschafterin städtischer Unternehmen,
  • die Beratung der städtischen Vertreter in den Aufsichtsgremien der kommunalen Unternehmen,
  • die Erstellung von Beteiligungsberichten und Quartalsberichten der städtischen Unternehmen.

Weitere Informationen zum Thema Beteiligungen

Städtische Steuerpflicht

Aufgaben des Amtes 24 im Bereich der städtischen Steuerpflicht sind insbesondere

  • die Abgabe aller Steuererklärungen für die Betriebe gewerblicher Art und Eigenbetriebe,
  • die Wahrnehmung der städtischen Interessen bei steuerlichen Betriebsprüfungen und die Auswertung der Prüfergebnisse,
  • die Mitwirkung beim Abschluss von Verträgen und Vereinbarungen mit steuerlichen Auswirkungen.

Sachgebiet Kommunale Abgaben

Das Sachgebiet Kommunale Abgaben ist für die Erhebung der kommunalen Steuern zuständig. Zu den kommunalen Steuern gehören die Grundsteuer, Gewerbesteuer, Hundesteuer und Vergnügungssteuer.

Weitere Einzelheiten und die entsprechenden Ansprechpartner für die einzelnen Steuern und Beiträge finden Sie in den jeweiligen Dienstleistungseinträgen.

Position innerhalb der Stadtverwaltung

Übergeordnete Dienststelle:

Interessantes