Was Sie über die Wahl des Europäischen Parlaments wissen sollten

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Wahlgebiet

Entsprechend dem Europawahlgesetz gibt es bei der Europawahl keine besonderen Wahlkreise.
Oberhalb der Wahlbezirke bilden die kommunalen Landkreise und kreisfreien Städte die räumlichen Wahleinheiten.
Die Stadt Brandenburg an der Havel ist in 61 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt. Die Briefwahl wird in 8 Briefwahlbezirken durchgeführt.

Wahlrecht

Für die Europawahl in der Bundesrepublik Deutschland sind alle Deutschen und auf Antrag auch alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger)wahlberechtigt, wenn sie am Wahltage:

  1. das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  2. seit mindestens 3 Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
  3. nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis ist durch wahlberechtigte Unionsbürger bis spätestens 5. Mai 2019 zu stellen. Zur Erleichterung der Wahrnehmung des Wahlrechtes wurde an alle wahlberechtigten Unionsbürger ein persönliches Schreiben und das Antragsformular (Anlage 2A) versandt. Ausfüllanträge und Hinweise für Unionsbürger sind außerdem unter nachfolgender Internetadresse zu finden:  https://www.bundeswahlleiter.de/europawahlen/2019/informationen-waehler/unionsbuerger.html .

 

Ausfüllanträge und Hinweise für Auslandsdeutsche sind unter nachfolgender Internetadresse zu finden: https://www.bundeswahlleiter.de/europawahlen/2019/informationen-waehler/deutsche-im-ausland.html .

 

Von Amts wegen werden z.B. alle wahlberechtigten Deutschen in das Wählerverzeichnis eingetragen, die am 14. April 2019 (Stichtag) bei der Meldebehörde der Stadt Brandenburg an der Havel für eine Wohnung (bei mehreren Wohnungen für ihre Hauptwohnung) gemeldet sind.

Auf Antrag werden u.a. außerdem Wahlberechtigte in das Wählerverzeichnis der Stadt eingetragen, die nach dem 14. April 2019 aus einer anderen Gemeinde zuziehen und sich bis spätestens 5. Mai 2019 bei der Einwohnermeldebehörde anmelden. Gleiches gilt für Bürger, die ihren Nebenwohnsitz in der Stadt Brandenburg an der Havel zum Hauptwohnsitz nehmen.

Jeder wahlberechtigte Bürger der Stadt Brandenburg an der Havel, der in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält bis spätestens zum 5. Mai 2019 eine Wahlbenachrichtigung für die Europa- und Kommunalwahl. Er kann sein Wahlrecht am Wahltag in dem auf der Wahlbenachrichtigungskarte angegebenen Wahllokal oder durch Briefwahl wahrnehmen. Wer mittels Briefwahl wählen will, muss einen Wahlschein und die Briefwahlunterlagen beantragen (siehe Hinweise zur Briefwahl).

Rechtsgrundlagen

Die Rechtsgrundlagen für die Wahl zum Europäischen Parlament in der Bundesrepublik Deutschland sind 

  • das Europawahlgesetz (EuWG), 
  • das Bundeswahlgesetz (BWG) und 
  • die Europawahlordnung (EuWO). 

 

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