Was Sie über die Wahl des Landtages wissen sollten

Themenübersicht

Wahlberechtigung

Zur Landtagswahl wahlberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Landes Brandenburg, die am Wahltag

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Wahlgebiet

Wahlgebiet ist das Land Brandenburg, welches in 44 Wahlkreise eingeteilt ist.

Der Wahlkreises 16 - Brandenburg an der Havel I / Potsdam-Mittelmark I umfasst,
die Stadtteile:

  • Görden und
  • Plaue,

die Ämter:

  • Beetzsee,
  • Brück (seit 2023),
  • Wusterwitz und
  • Ziesar

und die Gemeinden:

  • Groß Kreuz (Havel) und
  • Kloster Lehnin des Landkreises Potsdam-Mittelmark.

Ein Großteil der Stadt Brandenburg an der Havel bildet den Wahlkreis 17 - Brandenburg an der Havel II.
Dieser umfasst die Stadtteile:

  • Dom,
  • Altstadt,
  • Neustadt,
  • Hohenstücken,
  • Nord und
  • Kirchmöser.

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Rechtsgrundlagen

Die Rechtsgrundlagen für die Wahl zum Landtag Brandenburg sind

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