Wirtschaftliche Finanzierungs- und Förderprogramme

Förderung durch die Investitionsbank des Landes Brandenburg

Die Investitionsförderung im Land Brandenburg konzentriert sich seit 2006 auf Wachstumsbranchen, so genannte „Branchenkompetenzfelder“, an Branchen-Schwerpunktorten. Ziel war es, vorhandene Strukturen auszubauen und die Vernetzung zwischen Akteuren innerhalb der Branchen zu fördern.

Mit der Evaluierung der Wirtschaftspolitik im Jahr 2010 wurde diese Entwicklung analysiert mit dem Ergebnis, die bisher identifizierten Branchenkompetenzfelder durch Cluster zu ersetzen. Die ausgewiesenen Cluster für den Regionalen Wachstumskern Brandenburg an der Havel sind Gesundheitswirtschaft, Verkehr/Mobilität/Logistik, Metall, IKT/Medien/Kreativwirtschaft und Tourismus.


Förderung der gewerblichen Wirtschaft im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe

Gefördert werden Investitionen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Tourismusgewerbes, durch die die Wettbewerbs- und Anpassungsfähigkeit der Wirtschaft - insbesondere der Primäreffektbetriebe - gestärkt und neue Arbeitsplätze geschaffen oder vorhandene gesichert werden.

Mit dem GRW-G Wachstumsprogramm für kleine Unternehmen werden Vorhaben mit förderfähigen Ausgaben von mindestens 60.000 € und höchstens 2 Millionen Euro gefördert. Der Höchstfördersatz beträgt für die Stadt Brandenburg an der Havel 35 %. Die Richtlinie dazu finden Sie hier. Dies tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2023 außer Kraft.

Die GRW-G Große Richtlinie hingegen sieht eine Förderung nach so genannten Struktureffekten vor. Der Höchstfördersatz beträgt 15 %, wobei ein Zuschlag für kleine Unternehmen von 20 % und für mittlere Unternehmen von 10 % möglich ist. Hierbei werden nur Vorhaben mit förderfähigen Ausgaben von mindestens 100.000 Euro gefördert. Die Richtlinie dazu finden Sie hier. Diese tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2023 außer Kraft.

Weitere Infos erhalten Sie beim Amt für Wirtschaftsförderung und Tourismus.

Aktuelle Förderungs- und Finanzierungsinformationen der ILB finden Sie unter www.ilb.de.


Beratertage

1. Beratertage in Brandenburg an der Havel

Jeweils am ersten Dienstag im Monat haben Unternehmen und Existenzgründer Gelegenheit zur kostenlosen Einzelinformation zu Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten ihres Vorhabens durch die Investitionsbank des Landes Brandenburg im Amt für Wirtschaftsförderung und Tourismus. Ansprechpartnerin (ILB) für die Stadt Brandenburg an der Havel ist Frau Antje Rißling (antje.rissling@ilb.de / Telefon: (0331) 6601627).

Ort:

  • Amt für Wirtschaftsförderung und Tourismus (Technologie- und Gründerzentrum Brandenburg an der Havel GmbH)
    Friedrich-Franz-Straße 19 (Gebäude B)
    14770 Brandenburg an der Havel

Anmeldungen: Frau Susanne Feist, Telefon: (03381) 58 80 01, E-Mail: wirtschaftsfoerderungstadt-brandenburg.de

08.01.2024 06.02.2024 05.03.2024 02.04.2024 07.05.2024 04.06.2024
02.07.2024 06.08.2024 03.09.2024 01.10.2024 05.11.2024 03.12.2024

 

2. Beratertage im Landkreis Potsdam-Mittelmark

Die Beratertage der ILB im Landkreis PM werden jeden letzten Dienstag im Monat abwechselnd in Bad Belzig und Teltow (beginnend in Teltow) durchgeführt.

Orte:

  • Technologie- und Gründerzentrum Fläming GmbH
    Brücker Landstraße 22 b
    14806 Bad Belzig
    2. OG, Raum 340
  • Technologiezentrum Teltow GmbH
    Potsdamer Straße 18 a
    14513 Teltow
    EG, Raum 112

Anmeldungen: Frau Carsta Matthes, Telefon: (0331) 66 01 694, E-Mail: kundencenterilb.de

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Brandenburg Paket Energie - BEn 2023/2024

Mit dem Start der neuen Förderrichtlinie Brandenburg Paket Energie - BEn 2023 werden investive und nicht investive Maßnahmen zur Reduzierung der Abhängigkeit von fossilen Energieträgern, der Steigerung der Energieeffizienz und der Nutzung von Erneuerbaren Energien gefördert. Die Förderung erfolgt als Projektförderung in Form eines Zuschusses.

Die Höhe der Zuwendung richtet sich nach den jeweiligen Vorgaben des beantragten Beihilferegimes (AGVO oder De-minimis-Verordnung).

Sie erhalten in Bezug auf die Maßnahme:

  • 35 - 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 15 Mio. EUR abhängig vom Fördergegenstand nach AGVO
  • 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bei Förderung nach Maßgabe der De-minimis-Verordnung (maximal 200.000 EUR)

Anträge können ab sofort gestellt werden. Weitere Informationen und die Antragsunterlagen finden Sie auf der Webseite der Investitionsbank des Landes Brandenburg.


Brandenburgischer Innovationsgutschein

Mit dem Förderprogramm unterstützt Sie das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg (MWAE) über die ILB bei Maßnahmen des Wissens- und Technologietransfers, bei der Durchführung von Innovationsprojekten und bei Digitalisierungsmaßnahmen. Das Ziel des Förderprogramms ist die Stärkung der Innovationsfähigkeit von KMU.

Dies soll erreicht werden durch:

  • Technologie- und Wissenstransfer von Forschungseinrichtungen zu Unternehmen (BIG-Transfer),
  • wirtschaftlich umsetzungsgetriebene FuE-Vorhaben (BIG-FuE),
  • die Vorbereitung und Umsetzung von Digitalisierungsprozessen im eigenen Unternehmen (BIG-Digital),
  • den chancenreichen Zugang zur EU-Förderung (BIG-EU).

Die Zuwendung wird zweckgebunden als nicht rückzahlbarer Zuschuss für:

  • den kleinen BIG-Transfer im Wege der Vollfinanzierung (100%), maximal 5.000 EUR bei einer Laufzeit von maximal 6 Monaten (nur einmalig und nur bei einer ersten Kontaktaufnahme zwischen dem Unternehmen und einer Forschungseinrichtung beantragbar)
  • den großen BIG-Transfer im Wege der Anteilfinanzierung (50%), maximal 15.000 EUR bei einer Laufzeit von maximal 6 Monaten (mehrmals, aber höchstens einmal innerhalb von 12 Monaten beantragbar),
  • den BIG-FuE im Wege der Anteilfinanzierung (50%), maximal 100.000 EUR bei einer Laufzeit von max. zwei Jahren (eine erneute Antragstellung ist nach Verwertung der Projektergebnisse aus der vorherigen Förderung möglich),
  • den BIG-Digital im Wege der Anteilfinanzierung (50%), maximal jeweils 50.000,00 EUR für das Modul Beratung und Schulung und maximal 500.000,00 EUR für das Modul Implementierung bei einer Laufzeit von maximal 6 Monaten für das Modul Beratung und Schulung und maximal 36 Monaten für das Modul Implementierung,
  • den BIG-EU im Wege der Anteilfinanzierung (50%), max. 8.000 EUR bzw. als Leadpartner max. 16.000 EUR bei einer Laufzeit von maximal 12 Monaten

gewährt.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Investitionsbank des Landes Brandenburg.

Zur Richtlinie gelangen Sie hier.

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ILB und Bürgschaftsbank starten mit neuem Kreditprodukt „Brandenburg GO“

Existenzgründungen und Nachfolgen können mit einem Gesamtkapitalbedarf von bis zu 250.000 Euro gefördert werden.

Existenzgründerinnen und -gründer der gewerblichen Wirtschaft und freien Berufe können innerhalb von fünf Jahren nach Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit ab sofort auf ein neues, verbürgtes Kreditangebot zurückgreifen. Insbesondere junge Unternehmen sollen im Land Brandenburg bei ihren Investitionen unterstützt werden. Wichtig ist, dass das Unternehmen seinen Sitz im Land Brandenburg hat und Arbeitsplätze neu geschaffen oder gesichert werden. Die zinsverbilligten Förderdarlehen der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) sind zusätzlich mit einer bis zu 80-prozentigen Bürgschaft der Bürgschaftsbank Brandenburg GmbH (BüBa) abgesichert. Die ILB bietet „Brandenburg GO“ in Zusammenarbeit mit der KfW und der Bürgschaftsbank Brandenburg ab dem 1. Juni 2022 an.

Den Link zum Antragsformular und alle weiteren Informationen, wie zum Beispiel ein ausführliches Merkblatt, finden Sie unter www.brandenburg-go.de

Neue Fördermittel zur Dekarbonisierung von Industrieprozessen

Um den Transformationsprozess hin zu einer treibhausgasneutralen Industrie aktiv zu unterstützen und zu beschleunigen, stellt das Bundesumweltministerium finanzielle Mittel bereit. Das Förderprogramm wird betreut vom Kompetenzzentrum Klimaschutz in ernergieintensiven Industrien (KEI) und richtet sich an Projekte, die darauf abzielen, prozessbedingte Treibhausgasemissionen in energieintensiven Branchen zu reduzieren.

Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie hier.


Förderprogramm „Gründung innovativ“

Mit dem Förderprogramm Gründung innovativ unterstützt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg (MWAE) über die ILB innovative und sozial-innovative, kleine Unternehmen in der Phase ihres Wachstums.

Anträge auf Förderung einschließlich der erforderlichen Anlagen können über das Kundenportal der Investitionsbank des Landes Brandenburg (Online-Antragstellung) gestellt werden.

Voraussetzung hierfür ist ein gemeinsamer Termin zur Erstberatung mit der ILB und der Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH (WFBB). Terminanfragen für eine Erstberatung richten Sie bitte direkt an die WFBB unter (0331) 704457-2930 oder startup@wfbb.de.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite der ILB. Gern können Sie auch vor Ort den Beratertag mit der ILB in den Räumlichkeiten der Fachgruppe Wirtschaftsförderung und Tourismus nutzen.

Zur Förderrichtlinie gelangen Sie hier. Diese tritt mit Ablauf des 30. Juni 2024 außer Kraft.

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Lastenradförderung startet in die 4. Runde

Bereits seit Anfang 2021 unterstützt das Land Brandenburg Gemeinden, Vereine und Gewerbetreibende bei der Anschaffung von Lastenfahrrädern. 2024 stellt das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung dafür Mittel in Höhe von 310.000 Euro bereit.Anträge können vom 5. Februar bis 7. April 2024 gestellt werden.

Was wird gefördert?

  • Die Anschaffung fabrikneuer Lastenfahrräder ohne E-Motor
  • Die Anschaffung fabrikneuer E-Lastenfahrräder mit E-Motor
  • Die Anschaffung fabrikneuer Lastenfahrradanhänger mit oder ohne E-Motor

Wer wird in Brandenburg gefördert?

  • Gemeinden und Gemeindeverbände
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
  • eingetragene Vereine
  • Gewerbetreibende/Selbstständige

Wie viel wird gefördert?
Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung unterstützt die Anschaffung von Lastenfahrrädern und Lastenfahrradanhängern mit und ohne Elektroantrieb im Regelfall bis zu 50 Prozent der anerkannten zuwendungsfähigen Ausgaben und bei Bereitstellung für die Allgemeinheit bis zu 80 Prozent.

Für die Lastenfahrräder und Lastenfahrradanhänger werden je nach technischer Ausstattung folgende Förderobergrenzen festgelegt:

  • für Lastenfahrräder: 2.500 Euro
  • für E-Lastenfahrräder: 4.000 Euro
  • für Lastenfahrradanhänger: 1.000 Euro
  • für E-Lastenfahrradanhänger: 2.500 Euro

Zu den zuwendungsfähigen Ausgaben gehört auch Zubehör wie zum Beispiel ein Fahrradcomputer. Die Lastenfahrräder/Lastenfahrradanhänger müssen für den Transport von Waren, Material und/oder Personen nutzbar sein.

Die Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) zur Förderung ist unter folgendem Link abrufbar:
https://bravors.brandenburg.de/verwaltungsvorschriften/rili_lafa_bbg_2023

Die Förderrichtlinie ist bis zum 31.12.2024 gültig.


ESF+-Förderungen 2021-2027

Das Programm des Landes Brandenburg für den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) in der Förderperiode 2021-2027 beinhaltet vier Prioritäten: Beschäftigung, Bildung, soziale Inklusion und innovative Maßnahmen. Die Förderung wird durch Richtlinien umgesetzt, die den jeweiligen Prioritäten des ESF+-Programms zugeordnet sind. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite vom ESF.

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IHK Projektgesellschaft mbH

Fort- und Weiterbildungsangebote der IHK finden Sie unter www.ihk-projekt.de.

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